Die 7. Strafkammer des Obersten Berufungsgerichts wegen unbefugter Verwendung von Werken mit den Titeln „Evvelim Sen Olun“ und „Ich habe mich selbst gemacht“ in einem lokalen Fernsehsender über den Volksdichter Neşet Ertaş und dem Berufsverband des Musical Art Owners of Turkey (MESAM) ist berechtigt.Das örtliche Gericht, das entschied, die Klage fallen zu lassen, hob seine Entscheidung auf.
Es wurde eine öffentliche Klage eingereicht mit dem Vorwurf, dass die auf Ertaş bezogenen Werke unerlaubt im Sendestrom eines Fernsehsenders verwendet wurden. In dem vor dem Strafgericht Uşak erster Instanz verhandelten Fall wurde entschieden, das Verfahren gegen die Angeklagten einzustellen, die wegen Verstoßes gegen das Gesetz über geistige und künstlerische Werke Nr. 5846 angeklagt waren.
ohne Genehmigung verwendet
Nach der Berufung gegen die Entscheidung des Amtsgerichts gelangte das Dokument zur 7. Strafkammer des Obersten Gerichts. Die Kammer hob die Entscheidung des Amtsgerichts auf und entschied, dass die Entscheidung zur Entlassung mit unvollständiger Strafverfolgung ergangen sei. In der Entscheidung der 7. Strafkammer des Obersten Gerichtshofs wurde festgestellt, dass die vom Anwalt der MESAM eingereichten Dokumente zu den Werken und die Eigentumsdokumente bewertet werden sollten.
In der Entscheidung, in der davon ausgegangen wurde, dass der Erbschein trotz des in der Mitte des Berufsverbandes mit dem Erben von Ertaş, dem Schriftsteller und Komponisten der Werke, erstellten Autorisierungsdokuments, der zugehörige Zertifikat nicht in das Dokument aufgenommen wurde In die Mitte des Dokuments wurde auch der Nachlass aufgenommen, die Auswertung aller Beweise zusammen und die Feststellung und Beurteilung der Gattungsstellung des Angeklagten nach dem Ergebnis, wobei festgestellt wurde, dass der schriftlich bei der Staatsanwaltschaft niedergelegte Abberufungsbeschluss des Widerrufs bedürfe . (AA)
T24