Fakultätsmitgliedsvereinigung der Universität Ankara. DR. Necip Hablemitoğlumitten in seiner Ermordung Fetullah Gülenund ehemaliger Kommandeur des Special Forces Combat Search and Rescue (MAK) Regiments Mustafa Levent Göktaş Die Anhörung zu dem Fall, in dem zehn Angeklagte, darunter …, vor Gericht gestellt wurden, fand heute vor dem 28. Obersten Strafgerichtshof von Ankara statt. Bei der Anhörung beschloss der Gerichtsvorstand, die Dokumente an das höhere Gericht zu senden, um die endgültige Entscheidung über die Ablehnung der Anwälte der Familie Hablemitoğlu zu treffen, und verschob die Anhörung.
Die Anhörung zum Verfahren gegen die zehn Angeklagten des Mordes an Necip Hablemitoğlu, darunter Fetullah Gülen und Mustafa Levent Göktaş, fand heute vor dem 28. Obersten Strafgerichtshof in Ankara statt. Bei der Anhörung waren die inhaftierten Angeklagten Aydın Köstem und Ahmet Tarkan Mumcuoğlu, Fikret Emek, Mehmet Narin und Levent Göktaş im Saal anwesend; Enver Altaylı, der wegen eines anderen Dokuments inhaftiert war, nahm per Videokonferenz aus dem Gefängnis an der Anhörung teil. Hablemitoğlus Frau Şengül Hablemitoğlu und ihre Töchter waren ebenfalls im Gerichtssaal anwesend.
Bei der Anhörung sagte der Vorsitzende des Gerichtsausschusses, dass gegen den Angeklagten Nuri Gökhan Bozkır, der mit der in der vorherigen Anhörung genannten Kontrollmaßnahme freigelassen wurde, am 3. Juli ein Haftbefehl mit der Begründung erlassen worden sei, dass er gegen die Maßnahme verstoßen habe.
„Die Delegation hat ihre Unparteilichkeit verloren“
Bei der Anhörung hielt der Anwalt der Familie Hablemitoğlu, Ersan Barkın, eine Rede und forderte eine Ablehnung durch den Richter. Er erklärte, dass die Freilassungsentscheidungen des Gerichts eine „erfreuliche Abstimmung“ seien und dass Bozkır, der mit der Namenskontrolle freigelassen wurde, die Entscheidung getroffen habe , war der kritischste Angeklagte des Falles, daher verlor der Ausschuss seine Unparteilichkeit. Die Staatsanwaltschaft überließ den Antrag auf Ablehnung dem Ermessen des Gerichts.
Die Akte wurde an ein höheres Gericht weitergeleitet
Im Einklang mit dem Antrag der Staatsanwaltschaft beschloss die Delegation, den Ablehnungsantrag des Richters mit der Begründung abzulehnen, dass „der Richter nicht über die in der Strafprozessordnung festgelegten Voraussetzungen für eine Ablehnung oder einen Widerruf verfügt“, und beschloss, den Antrag zu senden legte dem höheren Gericht ein Dokument zur endgültigen Entscheidung über den Antrag vor und vertagte die Anhörung.
Nach der Anhörung erklärte Şengül Hablemitoğlu, die Ehefrau von Necip Hablemitoğlu, in ihrem Social-Media-Konto Folgendes:
„Eine kurze Information über die dritte Anhörung, die heute begonnen hat;
– Da davon ausgegangen wurde, dass die in der vorherigen Anhörung gestellten Anträge auf Freilassung in direktem Zusammenhang mit einem Freispruch (ihsas-ı rey) standen und dass dies zur Fahnenflucht führte,
-Diese Situation wird den Verlauf des Prozesses beeinflussen,
– Darüber hinaus haben wir als Teilnehmer die Ablehnung des Gerichtsausschusses gefordert, da weiterhin grundsätzliche Mängel bei der Prüfung bestimmter Bilder und der Erreichung des/der Täter(s) bestehen, was zu einem Neustart und einer Unterbrechung der Ermittlungen führen wird.
„Daher wurde die Anhörung auf unbestimmte Zeit verschoben, da die Unterlagen zur Prüfung unseres Antrags an ein höheres Gericht weitergeleitet wurden.“ (PHÖNIX)
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