Dauerhaftes Verbot von Aktionen und Veranstaltungen in Mardin

MardinEs wurde angekündigt, dass Aktionen und Aktivitäten wie das Treffen, der Schaumarsch und die Pressemitteilung für einen Zeitraum von 15 Tagen erlaubt seien.

In der Erklärung des Gouverneursamts, bei Aktionen und Veranstaltungen, die von Nichtregierungsorganisationen und anderen natürlichen und juristischen Personen organisiert werden, in Einkaufszentren mit starkem Publikumsverkehr, in der Nähe von Gebäuden und Einrichtungen, in denen öffentliche Dienstleistungen erbracht werden, in der Öffentlichkeit Gebieten, in den Parks und Gärten, die für Erholung und Erholung genutzt werden, heißt es, es sei erwähnt worden, dass es Probleme in Bezug auf die Sicherheit der in dem Gebiet lebenden Menschen geben könnte.

In der Erklärung, in der betont wurde, dass alle Arten von Bewegungen und Aktivitäten gemäß den einschlägigen Entscheidungen des Gesetzes über Versammlungen und Schaumärsche und des Gesetzes über die Provinzverwaltung organisiert werden müssen, wurden die folgenden Begriffe in die Erklärung aufgenommen: “ In den Anträgen, die dem Governor und den Distrikt-Governors in der gesamten Provinz 2 Werktage vorher gestellt werden, mit Ausnahme der Aktivitäten, die von den Zivilchefs als angemessen erachtet werden, offene und geschlossene Bodenversammlungen, Märsche, Pressemitteilungen, Hungerstreiks, Sitzstreiks, Kabinen, Unterschrift Kampagnen, Aufbau von Zelten, Verteilung von Flugblättern Protestaktionen und ähnliche Aktionen/Veranstaltungen mit dem Ziel, diese Aktion zu verstärken und zu verhindern, dass Fahrzeuge und Personen an die Enden unserer Stadt kommen, um Bewegungen und Aktivitäten gemäß der 11/C-Ausgabe zu organisieren des Landesverwaltungsgesetzes Nr. 5442 und des Gesetzes Nr. 2911 über Versammlungen und Schaumärsche Alle Arten von Aktionen/Ereignissen, die in der Art der Fortsetzung der Wetten liegen, die in Übereinstimmung mit dem 7. und 17. Punkt des Gesetzes festgelegt sind Die Nummern 7 und 17 sind innerhalb der Provinzgrenzen von Mittwoch, 17. August, 00:01 Uhr bis Mittwoch, 31. August, 00:00 Uhr verboten.„(AA)

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