Das „Zensurgesetz“ wurde dem Verfassungsgerichtshof übertragen; Die erste Begutachtung ist abgeschlossen, das 29. Heft wird in seiner ursprünglichen Form besprochen.

Das Verfassungsgericht hat die erste Überprüfung des Gesetzes zum Umgang mit Desinformation abgeschlossen. Der Oberste Gerichtshof, der keine Mängel im Antrag auf Aufhebung und Aussetzung der Vollstreckung des 29. Artikels des Gesetzes feststellt, der die Strafe für die „öffentliche Verbreitung irreführender Informationen an die Öffentlichkeit“ vorsieht, wird über den Antrag entscheiden zur Aufhebung durch Erörterung des Originals an einem zu bestimmenden Tag.

Auch über den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung wird in der Grundprüfungsphase entschieden.

T24

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