Das Wohnungsfinanzierungsprogramm wurde in der Türkischen Großen Nationalversammlung angenommen

Der Gesetzesvorschlag für das neue Wohnungsfinanzierungsprogramm wurde vom Plan- und Haushaltsausschuss der Großen Nationalversammlung der Türkei angenommen.

Gemäß dem Vorschlag wird dem Haushalt des Ministeriums für Finanzen und Finanzen eine Zuweisung von bis zu 30 Prozent des Finanzierungsratenbetrags für die natürliche Person in den ersten drei Jahren zugewiesen und die Zuweisung an die öffentliche Bank überwiesen .

Es wird möglich sein, sich an den Wohngeldern zu beteiligen, die für Häuser vorgesehen sind, die noch nicht verkauft wurden und sich im Eigentum des Bauunternehmens befinden, sowie für diejenigen, die Häuser aus nicht begonnenen oder laufenden Wohnbauprojekten kaufen werden .

Vom Konto der ausführenden Firma bzw. vom Finanzierungspreis wird ein 5-prozentiger Umlageanteil auf den Verkaufspreis des Hauses eingezogen und auf befristete Konten bei finanzierenden Banken überwiesen.

 

T24

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