Das Verfassungsgericht lehnt den Antrag von Jamal Khashoggi ab

Das Verfassungsgericht (AYM) lehnte den individuellen Antrag von Khashoggis Verlobter bezüglich des saudi-arabischen Teils des Falles des Journalisten Jamal Khashoggi ab, der 2018 im Generalkonsulat von Saudi-Arabien getötet wurde. Der Oberste Gerichtshof hat diese Entscheidung getroffen, als er die verfahrensrechtliche Dimension des Arguments der Verletzung des Rechts auf Leben untersuchte. Das Verfassungsgericht lehnte den Antrag mit der Begründung ab, dass die Entscheidung über die Verhandlung vor einem Gericht eines anderen Landes auf einer Gesetzesentscheidung beruhte. Die Entscheidung wurde weder offiziell bekannt gegeben, noch wurde der Zusammenhang schriftlich festgehalten.

Seine Verlobte bewarb sich

Der Fall im Zusammenhang mit der Ermordung des Journalisten Jamal Khashoggi, der 2018 im saudischen Generalkonsulat in Istanbul getötet wurde, wurde im vergangenen April nach der „positiven“ Stellungnahme des Justizministeriums nach Saudi-Arabien verwiesen. Auch die Berufungen gegen diese Entscheidung des 11. Obersten Strafgerichtshofs von Istanbul wurden abgelehnt. Khashoggis Verlobte Hatice Cengiz brachte die Entscheidung über die Verlegung des Falles nach Saudi-Arabien beim Verfassungsgericht (AYM) ein. Cengiz, der einen Einzelantrag beim Verfassungsgericht stellte, stellte fest, dass die Rechte auf „faires Verfahren, Anspruch, wirksame Antragstellung und Zugang zum Gericht“ sowie „Gleichheitselement und Diskriminierungsverbot, Rechte auf Leben“ verletzt seien und forderte die Abschaffung dieser Rechte die Fristentscheidung und die Wiederaufnahme des Verfahrens. In der Petition hieß es: „Die Verlobte des Mandanten wurde auf dem Territorium unseres Landes getötet und die Mörder persönlich dem Anstifter übergeben.“

AYM lehnte ab

Das Verfassungsgericht, Abschnitt 1, hat den Antrag von Cengiz am Mittwoch, 10. Mai, auf seine Tagesordnung gesetzt. Nach Prüfung des Dokuments lehnte der Oberste Gerichtshof den Antrag ab. Den von T24 erhaltenen Informationen zufolge bewertete das Verfassungsgericht den Antrag von Cengiz im Hinblick auf „die Straßendimension der Verletzung des Rechts auf Leben“. Das Gericht lehnte den Antrag mit der Begründung ab, der Fall Khashoggi beruhe auf einer damaligen Rechtsentscheidung eines anderen Landes, die in den Rahmen der rechtlichen Vorhersehbarkeit falle. Andererseits war einer der Mitglieder, die die AYM-Entscheidung unterzeichneten, der Generalstaatsanwalt von Istanbul, İ. rfan Schösslingwar bekanntlich so.

T24

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