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Verfassungsgericht (AYM), Akademiker für den Frieden Es entschied, dass die Meinungsfreiheit von Akademikern, die für die Unterzeichnung der Erklärung disziplinarisch bestraft wurden, verletzt wurde. In der einstimmig getroffenen Entscheidung des Verfassungsgerichts wurde das Mitglied des Verfassungsgerichts, das in seiner Zeit als stellvertretender Generalstaatsanwalt von Istanbul persönlich die Ermittlungen gegen 733 Akademiker geführt und die Verhaftung von 3 Akademikern sichergestellt hatte. Irfan FidanEs hat auch eine Unterschrift.
Es wird eine Entschädigung gezahlt
Der Verfassungsgerichtshof hat über Anträge von Akademikern entschieden, gegen die wegen der Unterzeichnung der Friedenserklärung sowohl verwaltungs- als auch strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet und Disziplinarstrafen verhängt wurden. Oberster Gerichtshof Mitte Deniz Pelin Dinçer Akan, Işıl Çakan Hacıibrahimoğlu, Rabia Beyza İnan, Çağatay Yağcı und Ayşe Nevin Stern Er erwog Disziplinarstrafen für Akademiker, darunter . Es wurde entschieden, dass zwei der Beschwerdeführer 10.000 Lira und 13.500 Lira für immateriellen Schadenersatz zu zahlen waren.
Es herrscht ein Rechtsvakuum
Im Zusammenhang mit der Entscheidung wurde daran erinnert, dass der Oberste Gerichtshof in einer zuvor eingereichten Klage entschieden hatte, dass Akademiker nicht den Vorschriften des Beamtengesetzes Nr. 657 unterliegen können, und den diesbezüglichen Artikel zum Hochschulgesetz annullierte . Allerdings wurde nach der Aufhebungsentscheidung in der Entscheidung erwähnt, dass der Gesetzgeber zu diesem Thema eine Zeit lang keine Regelung getroffen habe und daher durch die bei der Bewertung des Handelns der Ausbilder anzuwendende Regel ein Rechtsvakuum geschaffen worden sei von der Disziplin wurde in einer anderen Klage, die in diesem Prozess beim Staatsrat eingereicht wurde, entschieden, die relevanten Teile des Gesetzes Nr. 657 anzuwenden. Es wurde auch darauf hingewiesen, dass YÖK es in die Praxis umgesetzt hat.
„Die Gesetzeslücke lässt sich nicht mit sachfremdem Versand füllen“
In der Entscheidung, unter Hinweis darauf, dass der Status von Fakultätsmitgliedern durch ein spezielles Gesetz bestimmt wird, „Sofern die Gesetzeslücke nicht vom Gesetzgeber geschlossen wird, können die Entscheidungen des Beamtengesetzes Nr. 657 über einen sachfremden Verweis im Hochschulgesetz Nr. 2547 nicht zur Schließung der betreffenden Gesetzeslücke herangezogen werden.“ es wurde gesagt. „ Es wäre mit der Rechtsordnung nicht vereinbar, die bestehenden Verweisungen auf die vom Gesetzgeber nicht vorgesehene Regelungslücke nach der Nichtigkeitsentscheidung auszudehnen.In der protokollierten Entscheidung wurde erklärt, dass es keinen Konsens darüber gebe, dass die Verweise auf die Frage bei der Bestimmung der anzuwendenden Regel selbst inmitten der von den Dienststellen des Staatsrates getroffenen Entscheidungen auf das Beamtengesetz Nr. 657.
„Gegen den Willen des Gesetzgebers“
In der Entscheidung heißt es: „Im Ergebnis hat der Gesetzgeber eine Wahl getroffen, indem er in der für das Inkrafttreten des Aufhebungsbeschlusses gesetzten Frist keine Anpassungen vorgenommen hat. Es sollte akzeptiert werden, dass das durch diesen Anlass geschaffene Rechtsvakuum mit dem Willen des Gesetzgebers entsteht. Aus diesem Grund ist die Anwendung der Instanzgerichte auf das Gesetz Nr. 657 ohne Berücksichtigung der in der Verfassung betonten Merkmale der Ausbilder und des Willens des Gesetzgebers auf der Grundlage der einschlägigen YÖK-Entscheidung und der höchstrichterlichen Entscheidungen ein Widerspruch Auslegung auf den übergeordneten Beschluss der Verfassung und den Willen des Gesetzgebers, keine Regelungen zu treffen.
Fidans Unterschrift steht unter der Entscheidung.
Andererseits findet sich in der einstimmig getroffenen Entscheidung der Ersten Sektion des Verfassungsgerichtshofs auch die Unterschrift des Verfassungsgerichtsmitglieds İrfan Fidan, der persönlich die Ermittlungen gegen insgesamt 733 Akademiker geführt und die Festnahme von 3 Akademikern sichergestellt hat während seiner Zeit als stellvertretender Generalstaatsanwalt für terroristische Vergehen in Istanbul. Fidan wurde im November 2021 zum Mitglied des Obersten Gerichtshofs gewählt und im Januar 2021 von Präsident Tayyip Erdoğan zum Mitglied des Verfassungsgerichts ernannt, ohne ein einziges Dokument einzusehen.
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