Das Verfassungsgericht annullierte zwei Dekrete des Präsidenten

Das Verfassungsgericht (AYM) entschied, den Erlass des Präsidenten über die Einrichtung eines Ausschusses für Preisstabilität und das vierte Element des Erlasses des Industrialisierungs-Exekutivausschusses wegen „Verfassungswidrigkeit“ aufzuheben.

Verfassungsgericht (AYM), Abgeordnete des parlamentarischen Clusters der CHP Engin Ozkoc, Özgur Özel, Engin Altayund Anträge anderer Abgeordneter auf Annullierung von zwei Präsidialdekreten.

Laut der im Amtsblatt veröffentlichten Entscheidung des Verfassungsgerichts forderten CHP-Anhänger die Aufhebung der Entscheidung des Ratsvorsitzes über den „Preisstabilitätsausschuss“ sowie einige Aspekte des Dekrets des „Industrialisierungs-Exekutivausschusses“, mit der Begründung, dass er gegen die Verfassung.

Der Oberste Gerichtshof, der den Antrag erörterte, entschied, dass beide Präsidialdekrete verfassungswidrig seien, und ordnete an, sie mit Stimmenmehrheit aufzuheben.

T24

BeschlussVerfassung
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