Das Inverkehrbringen von Granatapfelsaucen, die den Eindruck von Granatapfelsirup erwecken, wurde verboten

Artefakte wie Sauce mit Granatapfelgeschmack, Granatapfelsauce, Granatapfelsauce, Granatapfelsirupsauce, Sirup mit Granatapfelgeschmack und Granatapfelsirup werden im Inland nicht verkauft.

Die vom Ministerium für Land- und Forstwirtschaft ausgearbeitete „Verordnung zur Änderung der türkischen Lebensmittelkodex-Verordnung“ wurde im Amtsblatt veröffentlicht und trat in Kraft.

Dementsprechend darf dem Granatapfelsirup kein anderer Nahrungsbestandteil als Granatapfel, Granatapfelsaft, Granatapfelsaftkonzentrat und Wasser zugesetzt werden.

Sauce mit Granatapfelgeschmack, Granatapfelsauce, Granatapfelsauce, Granatapfelsirupsauce, Sirup mit Granatapfelgeschmack und Granatapfelsirup und andere Produkte wie Granatapfelsirup werden nicht auf dem Inlandsmarkt angeboten.

In diesem Zusammenhang werden Werke, die im Land nicht auf den Markt gebracht werden dürfen, nach dem 30. Juni 2024 nicht mehr auf dem Markt erhältlich sein. (AA)

T24

Granatapfel
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