Das Innenministerium hat die häufig gestellten Fragen und Antworten zur Hilfe für die Katastrophenopfer veröffentlicht.
Über den Social-Media-Account des Ministeriums wurden Fragen und Antworten zur Hilfe für die Katastrophenopfer nach den Erdbeben in Kahramanmaraş geteilt.
Nach Angaben des Ministeriums lauten 7 häufig gestellte Fragen und ihre Antworten wie folgt:
1- Wird es Bargeldhilfe für Katastrophenopfer geben?
Eine Bargeldbasis von 10.000 Lira pro Haushalt wird an die Katastrophenopfer gezahlt, deren Häuser bestimmt zerstört/sofort abgerissen/schwer, mäßig oder leicht beschädigt werden, um ihre dringenden Bedürfnisse zu befriedigen. Zahlungen, die keine zufällige Anwendung erfordern, werden in den Filialen der Ziraat Bank durchgeführt.
Unsere Bürgerinnen und Bürger, deren Zahlung bei der Bank hinterlegt ist, erhalten eine SMS und können den Zahlungsstatus auf der E-Government-Seite „Abfrage aufgrund der Basiszahlung pro Haushalt“ erfahren.
2- Wird Umzugshilfe für beschädigte Wohnungen gewährt?
15.000 Lire werden den Katastrophenopfern gegeben, deren Häuser zerstört/sofort abgerissen/schwer oder mäßig beschädigt sind. Anträge werden über die E-Government-Seite „Unterstützung von Katastrophenunterkünften“ gestellt.
3- Wird Mietbeihilfe für beschädigte Wohnungen gewährt?
Wohnungsbeihilfen in Höhe von 5.000 Lire pro Monat werden den Eigentümern von Wohnungen gewährt, deren Wohnungen abgerissen/dringend abgerissen, schwer oder mäßig beschädigt sind, und 2.000 Lira pro Monat für die Mieter. Die Beantragung der Hilfe für 12 Monate erfolgt über die E-Government-Seite „Unterstützung von Katastrophenunterkünften“.
Hinweis: Unsere Bürger, deren Häuser beschädigt sind und Container benötigen, können Umzugshilfe erhalten, aber keine Miethilfe.
4- Wird den Angehörigen derjenigen, die bei dem Erdbeben ihr Leben verloren haben, Bargeldhilfe gewährt?
Eine Barhilfe in Höhe von 100.000 Lira wird den Familienangehörigen unserer Bürger, die bei dem Erdbeben ihr Leben verloren haben, gewährt. Die Anträge unserer Bürger werden von den Landeshauptleuten entgegengenommen.
5- Kann ich eine Basiszahlung erhalten, wenn sich meine Wohnadresse an einem anderen Ort befindet?
Den Opfern, die durch das Identitätsaustauschsystem oder die Überprüfung des Wohnsitzes in dem beschädigten Haus identifiziert wurden, wird eine Unterkunft bereitgestellt.
6- Wird den Opfern die gesamte Hilfe zur Verstärkung der Notunterkünfte schnell gegeben?
Nach den vom Gouverneur der Provinz, in der sich ihre Wohnanschrift befindet, durchzuführenden Prüfungen wird eine Umzugs- bzw. Miethilfe gewährt.
7- Ist es möglich, eine Wohnzuschusszahlung für jedes der mehr als einen Eigentumswohnungen zu leisten?
Notunterkunft wird nur für das Haus gewährt, in dem das Opfer tatsächlich wohnt und das als beschädigt befunden wird. (AA)
T24