Das Innenministerium hat Änderungen an der Kleiderordnung für Mitglieder der Sicherheitsdienstklasse vorgenommen. In der Verordnung „ kann es mit Make-up und Frisuren nicht übertreiben” Anordnung; „Make-up, Frisuren und Farben können nicht übertrieben werden“durch Ausdrücke ersetzt.
Die Verordnung des Innenministeriums zur Änderung der Kleiderordnung für Mitglieder der Sicherheitsdienstklasse wurde heute im Amtsblatt veröffentlicht.
Demzufolge; Im fünften Satz der Verordnung, Absatz „n“, wurde eine Änderung vorgenommen, die die Regelung zu „Haaren und Nägeln weiblicher Vorgesetzter und Angestellter“ enthält.
Die Regelung „Make-up und Frisuren dürfen nicht übertrieben“ in der Verordnung wurde geändert in „Make-up, Frisuren und Farben dürfen nicht übertrieben werden“. Die Neufassung des entsprechenden Absatzes der Verordnung lautet wie folgt:
„Aufseherinnen und Beamtinnen dürfen sich keine Nägel wachsen lassen, (geänderter Satz: RG-25/8/2022-31934), sie dürfen bei Make-up, Frisuren und Farben nicht übertreiben, sie dürfen keinen Schmuck und ähnlichen Schmuck tragen. Damen, die lange Haare hinterlassen, sammeln ihre Haare ein, sie können sie nicht unordentlich hinterlassen. Die Haarlänge der Frauen, die kurze Haare lassen, darf die Schulterhöhe nicht überschreiten und darf nicht unordentlich sein. Unabhängig von der Haarlänge der Mitarbeiterin darf ihr Haar nicht unordentlich, auffällig und für die Dienstuniform ungeeignet sein.“
Der Geltungsbereich der im neunten Element der Verordnung geregelten Brust-, Dienststellen-, Kokarden-, Rang-, Standes- und Zweigzeichen, die dem Mitarbeiter von der Anstalt auszuhändigen sind, wurde erweitert. Bisher wurden nur diese Bedürfnisse der Spezialeinsatzkräfte der Polizei von der Einrichtung erfüllt. Der andere Mitarbeiter wird gebeten, seinen eigenen Bedarf zu decken.
Mit der Änderung erfüllte die Einrichtung die Bedürfnisse der Bereitschaftspolizei, der berittenen Polizei, der unterstützungsbereiten Einsatzkräfte, der Such- und Rettungseinheiten sowie der Mitarbeiter der Sonderbewegung. (PHÖNIX)
T24