Das Betreten der Wälder in Istanbul ist bis zum 15. Oktober verboten

Gouverneursamt von Istanbul,gab bekannt, dass das Betreten von Waldgebieten in der Stadt zwischen dem 24. Juni und dem 15. Oktober aus Gründen der Waldbrandverhütung verboten sei.

Das Gouverneursamt erklärte, dass die Entscheidung in allen Waldgebieten mit Ausnahme einiger Picknick- und Erholungsgebiete in der Provinz Istanbul umgesetzt werde, und begründete die Entscheidung wie folgt:

„Angesichts der Sommersaison, in der wir uns befinden, werden der Anstieg der Lufttemperaturen in unserer Region, die starke Mobilität von Menschen und Fahrzeugen im Waldgebiet sowie die Tatsache, dass Waldbrände durch vorsätzliches oder fehlerhaftes Verhalten entstehen können, zur Last gelegt.“

Aus den genannten Gründen;

In Übereinstimmung mit dem 74. Element des Forstgesetzes Nr. 6831 und dem 9. und 66. Punkt des Provinzverwaltungsgesetzes Nr. 5442 wurde beschlossen, das Betreten von Waldgebieten zwischen dem 24. Juni 2023 und dem 15. Oktober 2023 zu verbieten.

Artikel 1 – Picknick- und Erholungsgebiete, Naturparks, Wälder, Parks und Ökotourismusgebiete, die in der beigefügten Liste in der Provinz Istanbul aufgeführt sind, dürfen Picknicks, Sport, Spaziergänge usw. veranstalten. Aktivitäten sind kostenlos.

In bewaldeten Gebieten außerhalb dieser Gebiete ist das Grillen, das Benutzen einer Röhre, Wasserpfeifen und Feuer jeglicher Art strengstens verboten.

Element 2 – Abbrennen von Bäumen, Ästen und allen Arten von Vegetation aus Gründen wie Stoppeln, Weinbergen, Olivenhainen und Feldrodungen in Dörfern/Nachbarschaften innerhalb des Waldes, angrenzend an den Wald und nicht im Zusammenhang mit dem Wald, insbesondere in den Dörfern/ Nachbarschaften im Sinne der Artikel 31 und 32 des Forstgesetzes ist verboten.

Artikel 3 – Einrichtungen und Industriebetriebe rund um das Waldgebiet ergreifen alle vorbeugenden Maßnahmen gegen die Brandgefahr, die aufgrund von Aktivitäten entstehen kann, die sich auf die Waldgebiete auswirken könnten.

Artikel 4 – Organisationen, die sich mit der Herstellung und Wartung von Energieübertragungsleitungen befassen (BEDAŞ, AYEDAŞ und TEİAŞ), führen die erforderlichen Wartungsarbeiten in den durch Waldgebiete verlaufenden Abschnitten von Stromleitungen durch, treffen alle Arten von Vorkehrungen gegen die Brandgefahr und wenden sie an Stromausfälle bei Bedarf.

Artikel 5 – Alle unsere Gemeinden bilden einen Verteidigungsgürtel um den Wald, den Waldrand und die angrenzenden Müllsammelbereiche und halten die erforderlichen Arbeitsmaschinen (Planierraupe, Lader, Schaufel) gegen Brandgefahr bereit.

Artikel 6 Bürger, die verbotene Gebiete betreten möchten, um streunende Tiere zu füttern, können im Wald lebende streunende Tiere füttern, sofern sie die zuständigen Bezirkssicherheitseinheiten und Forstbetriebsdirektionen darüber informieren, wer sie sind, an welchem ​​Ort und wann sie füttern werden , und holen Sie sich die Erlaubnis. Diese Personen sind nicht vom Verbot des Picknickens und Anzündens eines Feuers im verbotenen Bereich ausgenommen.

Artikel 7 – Kontrollteams, die aus allgemeinen Strafverfolgungsbehörden und Forstbehörden im Einvernehmen mit unseren Distriktgouvernements und der regionalen Forstdirektion gebildet werden, werden aktiv überwachen und kontrollieren.

Bei Bedarf wird eine wirksame Brandbekämpfung durch die Nutzung aller öffentlichen und privaten Einrichtungen auf Anordnung unserer Distriktgouverneure gewährleistet.

 

 

T24

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