CoHE-Leiter Özvar: Die Arbeit an der gesetzlichen Gesetzgebung für medizinisches Personal, das in Universitätskliniken arbeitet, wird dringend abgeschlossen

Vorsitzender des Hochschulrates (YÖK). Erol Özvar, „Die im Hochschulrat angestoßenen Gesetzgebungsarbeiten werden zügig abgeschlossen, um die Persönlichkeitsrechte des Gesundheitspersonals der Universitätskliniken der Hochschulen ohne Rechtsverlust zu verbessern.“sagte.

Nach Aussage von YÖK; Unter dem Vorsitz des YÖK-Vorsitzenden Erol Özvar fand unter Beteiligung der Rektoren von 81 staatlichen Universitäten, die über medizinische Fakultäten verfügen, ein Treffen über die anstehende Gesetzgebungsarbeit zur Zuzahlung für Gesundheitspersonal in Universitätskliniken statt.

Bei dem Treffen wurden nach der Eröffnungsrede des YÖK-Vorsitzenden Erol Özvar Ideen mit den Rektoren ausgetauscht. Am Ende des Treffens erläuterte YÖK-Vorsitzender Özvar den Fahrplan für den nächsten Prozess:

„Die im Hochschulrat eingeleiteten gesetzgeberischen Arbeiten werden zügig abgeschlossen, um die notwendigen Verbesserungen der Persönlichkeitsrechte der in hochschulbetrieblichen Universitätskliniken tätigen Gesundheitsfachkräfte ohne Einbußen vorzunehmen Rechte.

Den Studien zu diesem Thema wird eine Regelung zugrunde gelegt, die den Verbesserungen der Zuzahlungssätze aus dem revolvierenden Fonds an die Gesundheitsfachkräfte mit der im Amtsblatt vom 12. August 2022 unter der Nummer 31921 veröffentlichten Zuzahlungsverordnung entspricht Gesundheitsministerium.

Die Arbeit an der gesetzlichen Regelung, die dauerhafte Lösungen für die Probleme des Gesundheitspersonals bringen wird, das in Universitätskliniken arbeitet, die unter Hochschuleinrichtungen betrieben werden, wird fortgesetzt.

Özvar betonte, dass das in Universitätskliniken tätige Gesundheitspersonal keine ungerechte Behandlung in Bezug auf seine Persönlichkeitsrechte erfahre, sagte Özvar: Wir möchten die Öffentlichkeit darüber informieren, dass das Problem so schnell wie möglich behoben wird. die Begriffe verwendet. (DHA)

T24

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