„Betrugswarnung“ an Urlauber

Der stellvertretende Vorsitzende des Verbraucherverbands, Rechtsanwalt İbrahim Güllü, erklärte, dass insbesondere Urlaubswerbung auf Social-Media-Plattformen mit Argwohn betrachtet werden sollte und Vorbehalte gegen betrügerische Ereignisse über offizielle Websites gemacht werden sollten.

Güllü sagte, dass insbesondere in den letzten Jahren die Betrugsvorfälle über die Feiertage zugenommen hätten, weshalb Verbraucher ihre Reservierung nach einer wichtigen Recherche vornehmen sollten.

Güllü machte auf die Bedeutung der Zuverlässigkeit der Websites bei den vorgenommenen Reservierungen aufmerksam und sagte: „Unsere Verbraucher sollten Reservierungen bei sicheren Websites, Unternehmen und Agenturen für den von ihnen geplanten Urlaub vornehmen. An dieser Stelle können sie die Zuverlässigkeit von Unternehmen und Agenturen überprüfen.“ Agenturen des zentralen Registrierungssystems des Handelsministeriums. „Sie können anhand der Seitenerweiterung erfahren, ob die Websites sicher sind oder nicht. Außerdem ist es nützlich zu prüfen, ob es in den sozialen Netzwerken Beschwerden über die Unternehmen gibt“, sagte er .

„Wenn möglich, ist es die gesündeste Methode, nach Erhalt der Dienstleistung zu bezahlen.“

Güllü erinnerte daran, dass einige Websites in sozialen Netzwerken als vorrangig aufgeführt seien, und sagte, dass die Zuverlässigkeit von Unternehmen, die im Gegenzug für Werbung in den Vordergrund treten, mit Argwohn betrachtet werde.

Güllü gab an, dass sie viele Beschwerden aufgrund gefälschter Urlaubsreservierungen erhalten hätten und dass die Bürger finanzielle Verluste erlitten hätten. Daher sei es gesünder, wenn alle Zahlungen über die Bank erfolgen und wenn möglich nach der Dienstleistung, wenn dies nicht möglich ist, wenn einige davon nicht möglich sind sie werden nach dem Gottesdienst zurückgelassen.“

„Unsere Verbraucher sollten sich nicht bewusst selbst täuschen“

Güllü, der die Verbraucher insbesondere vor der Feiertagswerbung warnte, die sie auf Social-Media-Plattformen sahen, sagte:

„Eine Ware oder Dienstleistung hat offensichtliche Kosten. Wenn eine Dienstleistung weit unter den Marktbedingungen angeboten wird, liegt definitiv ein Problem vor oder es ist sicher, dass Sie eine versprochene Dienstleistung nicht erhalten können. Wir sehen diesen Betrug, diese Täuschung und diese Täuschung.“ in vielen Unternehmen, insbesondere auf Social-Media-Plattformen. Wir sollten Einkaufs- und Einkaufsdienstleistungen dem Internet und kommerziellen Websites gegenüber sozialen Netzwerken vorziehen.“

Güllü wies darauf hin, dass im Falle von Problemen Verbraucherschlichtungsausschüsse bis zu einer Schadenshöhe von 66.000 Lira eingesetzt werden können und bei Verbrauchergerichten ein Antrag auf höhere Zahlungen gestellt werden kann. (AA)

T24

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