Das Kommuniqué über die Änderung der Allgemeinen Erklärung zur Durchführung der Mehrwertsteuer, das von der Abteilung für Einnahmenverwaltung des Ministeriums für Finanzen und Finanzen herausgegeben wurde, wurde im Amtsblatt veröffentlicht.
Folgende Begriffe wurden in die Änderung aufgenommen:
„ARTIKEL 1- Der folgende Absatz wurde nach dem ersten Absatz der Allgemeinen Mehrwertsteuererklärung (II/E-9.), veröffentlicht im Amtsblatt vom 26.4.2014 und mit der Nummer 28983, und genau wie die Erklärung hinzugefügt (II/E-9.1) Der Ausdruck „31.12.2022“ im zweiten Absatz von Abschnitt .2.) wurde in „31.12.2024“ geändert.
* Auf der anderen Seite wurde mit dem Präsidialbeschluss vom 20.12.2022 und der Nummer 6583, veröffentlicht im Amtsblatt vom 21.12.2022 und der Nummer 32050, beschlossen, die Ausgabe bis zum 31.12.2024 umzusetzen.
* ANGELEGENHEITEN 2- Der Satz „57.300 TL für das Jahr 2023“ wurde nach dem Satz „25.700 TL für das Jahr 2022“ im neunten Absatz der Eins-zu-Eins-Mitteilung (III/B-3.) hinzugefügt.
* ÜBERLEGUNG 3 – Diese Mitteilung tritt am 1.1.2023 in Kraft.
* ELEMENT 4- Diese Mitteilungsentscheidungen werden vom Minister für Schatzamt und Finanzen ausgeführt.“
T24