Bekanntmachung der Ernennung für Ärzte im Ruhestand des Gesundheitsministeriums: Bewerben können sich Personen im Alter von 65 bis 72 Jahren

Das Gesundheitsministerium hat die „Altersanpassung 65-72“ für die Beschäftigung von Ärzten im Ruhestand angekündigt. Laut der Ankündigung können Ärzte im Ruhestand ihre Anträge vom 16. bis 22. März über die Website der Generaldirektion für Verwaltungsdienste des Gesundheitsministeriums stellen.

Das Gesundheitsministerium kündigte die „65-72 Age Again Assignment Draw“ für die Einstellung von Ärzten und Spezialisten an, die zuvor in seiner eigenen Organisation oder in seinen Tochtergesellschaften gearbeitet hatten, mit der Ankündigung „Zum ersten Mal und zum ersten Mal und für Ärzte, Zahnärzte und Apotheker, die ihren Einsatzort wechseln wollen, wurde die Ausschreibung „Wiederbestellungsauslosung“ eröffnet. Die Vermittlungsverfahren der auf die Ausschreibung beworbenen Ärzte werden vom Notar per Losverfahren in der Computerumgebung im Rahmen des bekanntgegebenen Kalenders vorgenommen.

Anträge können bis 18:00 Uhr Mitte 16.-22. März gestellt werden. Die Nominierungsauslosung findet am 14. April statt.

Die Bewerber können ihre Bewerbungen innerhalb der im Auslosungskalender angegebenen Fristen einreichen, indem sie sich über das Worker Information System (PBS) auf der Website des Gesundheitsministeriums, Generaldirektion für Verwaltungsdienste (https ://yhgm.saglik.gov.tr/). Ort und Zeit der Ziehung werden auf der Internetadresse (https://yhgm.saglik.gov.tr) bekannt gegeben.

„Nicht abgeschlossene Bewerbungen werden nicht berücksichtigt“

In den heute veröffentlichten Bekanntmachungen im Amtsblatt werden die allgemeinen Originale der Anmeldung in folgender Form aufgeführt:

– Kandidaten, die sich bewerben, füllen das Bewerbungsformular elektronisch über PBS in der Mitte der im Ziehungskalender angegebenen Daten aus, speichern ihre Präferenzen und schließen sie ab. Nachdem der Verabsolutierungsprozess abgeschlossen ist, können keine Änderungen an den Anwendungsinformationen und -präferenzen vorgenommen werden.

– Bewerbungen, die nicht abgeschlossen sind, werden nicht berücksichtigt.

– Das fertige Bewerbungsformular wird nicht separat als physisches Dokument versendet. Die Bewerber können im Rahmen des angekündigten Kalenders unter Berücksichtigung der über PBS zu eröffnenden freien Plätze maximal 10 Auswahlmöglichkeiten treffen. Bewerber, die angeben, dass sie sich durch die allgemeine Auslosung absetzen wollen, werden nach dem allgemeinen Los auf die freien Stellen gesetzt, wenn sie in ihren Präferenzen nicht platziert werden können.

Die angestrebten Regeln für Kandidaten im Alter von 65 bis 72 Jahren, die sich für die Ankündigung der Ernennungsauslosung bewerben können, sind wie folgt aufgeführt:

„Bewerben können sich auch Ärztinnen und Ärzte, die von Amts wegen im Ruhestand sind“

– Ärzte und Fachärzte, die das 65. Lebensjahr vollendet haben und das 72. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und zuvor im Gesundheitsministerium oder seinen Zweigstellen gearbeitet haben, mit dem Prestige des Ziehungsdatums

– An dieser Verlosung können sich Ärztinnen und Ärzte und Fachärzte beteiligen, die von Amts wegen in den Ruhestand getreten sind und nach Vollendung des 65. Lebensjahres als vertragsärztliche Hausärztin weiter tätig sind.

Die angestrebten Regelungen für Bewerberinnen und Bewerber, die sich erstmals und erneut auf die Bekanntmachung der Berufungsauslosung bewerben können, lauten wie folgt:

– Apotheker, Zahnärzte und spezialisierte Zahnärzte, die im Ministerium und seinen Zweigstellen und öffentlichen Einrichtungen und Organisationen in einem anderen Status als denjenigen arbeiten, die als Beamte arbeiten, die dem 4/A-Element des Gesetzes Nr. 657 unterliegen,

– Ärzte und Fachärzte, die neu oder erneut bestellt werden wollen und die keine staatliche Dienstpflicht nach Gesetz Nr. 3359 haben,

– Ärzte und Fachärzte, die zum Stichtag der Auslosung ihren Staatsdienstdienst erfüllt haben und in anderen als den Beamten in öffentlichen Einrichtungen und Organisationen, die dem Gesetz Nr. 657 unterliegen, gedient haben,

– Fachärzte (TUTG) und Fachzahnärzte, die bis zum Bewerbungsschluss für die Lotterie ihren Abschluss gemacht haben und deren Diplom-Spezialisierung von der Generaldirektion für Gesundheitsdienste bis Mittwoch, 22. März 2023, um 18:00 Uhr registriert wurde,

– Zahnärzte und Apotheker, die bis zum Ziehungsschluss promoviert haben,

– Im Rahmen des 30. Elements des Gesetzes Nr. 5335 und des 18. Elements des Gesetzes Nr. 5947 können sich Ärzte im Ruhestand und Fachärzte bewerben, indem sie die Teams unseres Ministeriums und unserer Partner auswählen. (PHÖNIX)

T24

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