Bekanntgabe der „Untersuchungsquote“ des Gesundheitsministeriums

Das Gesundheitsministerium hat sich zur Einführung eines monatlichen Kontingents für Untersuchungstermine geäußert. Das Ministerium erklärte, dass eine Person bereits 3 Termine vereinbaren könne und sagte: „Diese drei Termine beinhalten keine Kontrolluntersuchungen.“ Das Ministerium teilte mit, dass es keine „monatliche“ Bewerbung gebe und der Terminplan „15 Tage“ sei.

Die Stellungnahme des Ministeriums lautet wie folgt:

„Unser Ministerium hat keine neuen Regelungen für MHRS-Termine getroffen, und es geht nicht darum, zu zitieren. Nach der derzeitigen Praxis kann eine Person effektiv drei Termine bei MHRS haben. Diese drei Termine beinhalten keine Prüfungsprüfungen. Die Person nicht viele Untersuchungen haben, dauert es eine Weile, bis man einen neuen Termin bekommt. Es gibt keine Begrenzung. Außerdem ist die Terminplanung auf 15 Tage angelegt, nicht monatlich.“

KLICKEN | Inspektionsquote des Gesundheitsministeriums: Kann höchstens 3 Mal im Monat genommen werden!

 

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