Aufenthaltsdauer in offenen Vollzugsanstalten um weitere 2 Monate verlängert

Die Generaldirektion für Gefängnisse und Haftanstalten berichtete, dass der Urlaub von Gefangenen in offenen Gefängnissen um weitere zwei Monate verlängert wurde.

Die Generaldirektion für Gefängnisse und Haftanstalten erklärte: „Es wurde beschlossen, die Beurlaubungszeit für Verurteilte, die sich in offenen Strafvollzugsanstalten befinden oder die Anspruch darauf haben, in offene Strafvollzugsanstalten verlegt zu werden, und die Verpflichteten, deren Strafen verhängt wurden, um zwei Monate zu verlängern entschieden werden, dass sie durch Anwenden einer kontrollierten Freiheitsmaßnahme ausgeführt werden.

Die Beurlaubungszeit von Gefangenen in offenen Vollzugsanstalten wurde am 30. September um zwei Monate verlängert.

T24

Bestrafung
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