Änderung der Polizeiverordnung; 4 Provinzen erhielten den östlichen Status

Kahramanmaraş, Hatay, Gaziantep und Malatya erhielten den Status östlicher Provinzen mit der Änderung der Verordnung über die Ernennung von Mitgliedern der Klasse der Sicherheitsdienste.

Im Amtsblatt wurde die „Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Ernennung und Versetzung von Mitgliedern der Sicherheitsdienstgruppe“ veröffentlicht.

Demzufolge; Die 4 Cluster-Implementierungen, deren Inkrafttreten für 2024 gemeldet wurde, wurden beendet und die derzeit in Umsetzung befindlichen 2 Cluster-Implementierungen in der 1. Region (West) und 2. Region (Ost) werden fortgeführt. Die Zwangsumsiedlungspraxis, die nach Erfüllung der Wehrpflichtfrist in den Westprovinzen galt, wurde abgeschafft. Es wurde beschlossen, den Geltungsbereich der Märtyrer und Angehörigen von Veteranen zu erweitern, die von der Befreiung von den Ostzöllen und dem Recht profitieren, dem Ort zugewiesen zu werden, an dem sie registriert sind, und es wurde beschlossen, dass Kampfveteranen, Opfer des zivilen Terrorismus, Mitglieder werden der Organisation werden Mitglieder von Märtyrern und Angehörige von Veteranen von diesem Recht profitieren. Die Rechte, die zuvor dem Arbeitnehmer gewährt wurden, dessen Rentenalter 3 Jahre beträgt, wurden auf den Arbeitnehmer ausgedehnt, der 5 Jahre Rente hat. Infolge der Änderung kann der Arbeitnehmer, der bis zur Pensionierung noch 5 Jahre alt ist, von dem Recht profitieren, vor Ort in den Ruhestand zu treten oder an einen beliebigen Ort eingestellt zu werden, wenn er dies beantragt und erfüllt mit den Regeln.

Die Arbeiten, die nach dem Erdbeben, das am 6. Februar 11 Provinzen in Kahramanmaraş betraf, durchgeführt wurden, spiegelten sich in der Änderung der Verordnung wider. Kahramanmaraş, Hatay, Gaziantep und Malatya, die sich im Status der 1. Region befanden, wurden in den Status der 2. Region aufgenommen. Es wurde sichergestellt, dass die Aufgaben des leitenden Angestellten in diesen Provinzen zum orientalischen Dienst gezählt wurden. Die Amtszeit von insgesamt 123 Einheiten, darunter 15 Provinzen, 99 Distrikte und 9 Provinzorganisationen, die direkt dem Zentrum angeschlossen sind, wurde verkürzt, einschließlich der Einheiten, die aufgrund des Erdbebens im Cluster der östlichen Provinzen enthalten sind.

Dem Arbeiter, der einen Osteinsatz leistete, wurde Gelegenheit gegeben, den zweiten Osteinsatz ohne Unterbrechung auf demselben Gelände zu verrichten. Reduzierte Gesamtzeiten bei der Durchführung von 2 East-Diensten ohne Unterbrechung an einem Eins-zu-eins-Standort. In den Einheiten der östlichen Provinzen, ohne Angestellte in den Reihen der Polizeipräsidenten und Polizeipräsidenten, beträgt die Dienstzeit 10 Jahre, in Einheiten mit 6 Jahren, insgesamt 8 Jahre, in Einheiten mit 5 Jahren, insgesamt 6 Jahre Jahre in 4-Jahres-Einheiten insgesamt 4 Jahre in 3-Jahres-Einheiten In den 2-Jahres-Einheiten durften sie ihren 2. Osteinsatz absolvieren, wenn sie insgesamt 3 Jahre ununterbrochen im Einsatz waren. (DHA)

T24

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