Es wurde berichtet, dass die Regelung, die denjenigen, die alt genug sind, um in den Ruhestand zu treten (EYT), das Recht auf Vorruhestand einräumt, zu einem Rechtsverlust für ehemalige Pensionskassenmitglieder und ehemalige Bağ-Kur-Mitglieder führt. Die General Health-İş Union, die feststellte, dass viele Gesundheitsmitarbeiter, die noch im Beamtenteam arbeiten, aufgrund der Verweise auf die alten Gesetze in der EJT-Verordnung nicht in den Ruhestand gehen könnten, stellte beim Präsidium einen offiziellen Antrag auf Korrektur des Gesetzes.
Laut den Nachrichten in Sözcü wurde im Antrag von Genel Sağlık-İş den ehemaligen SSK-Mitgliedern, die vor dem 8. September 1999 versichert waren, das Recht auf Rente gewährt, ebenso wie den ehemaligen Pensionskassen- und Bağ-Kur-Mitgliedern, die versichert waren in der Vergangenheit, 23.5.2002 Es wird angegeben, dass die Bedingung angestrebt wird, vor dem Datum des Datums 3 Jahre ununterbrochen versichert gearbeitet zu haben.
Die Gewerkschaft forderte eine neue Verordnung zur Abschaffung der 3-Jahres-Regelung und erklärte, dass bei einer Korrektur der Unterschied zwischen Beamten und Personal verschwinden werde und viele Beamte zusammen mit den Beschäftigten im Gesundheitswesen Anspruch auf Ruhestand haben würden .
Da auch für ehemalige Bağ-Kur-Versicherte die Regel einer ununterbrochenen 3-Jahres-Versicherung vor 2002 angestrebt wurde, wird sich eine mögliche Gesetzesänderung auch auf die Mitarbeiter von Bağ-Kur niederschlagen.
T24