2-wöchiges Aktionsverbot in Mardin durch Entscheidung des Gouverneurs

Das Gouvernement Mardin gab bekannt, dass alle Arten von Aktivitäten wie Versammlungen, Presseerklärungen, Hungerstreiks, Sitzstreiks, Kundgebungen, das Aufstellen von Ständen, Zelten, das Verteilen von Flugblättern und das Aufhängen von Plakaten ab dem 13. Februar für zwei Wochen verboten seien.

In einer schriftlichen Erklärung des Gouverneursbüros; Offene und geschlossene Versammlungen, Märsche, Pressemitteilungen, Hungerstreiks, Sitzstreiks, Stände, Unterschriftenaktionen, Zelte, Flugblätter, Protestbewegungen und ähnliche Aktionen und Aktivitäten, die in der ganzen Stadt durchgeführt werden können, und die Person, die mit dem Ziel kommt diese Bewegungen und Aktivitäten zu unterstützen. Es wurde festgestellt, dass die Einfahrt von Fahrzeugen in die Enden der Provinzen von Montag, 13. Februar, 00.01 Uhr bis Montag, 27. Februar, 24.00 Uhr verboten ist.

T24

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