16 Jahre nach dem Einsturz des Wohnheims, bei dem 18 Menschen starben, wurde erneut eine Entscheidung getroffen: „Wer sich beschwert, kann nicht in den Himmel kommen“, hieß es.

Die erste Entscheidung in dem Fall, in dem 11 Angeklagte vor Gericht standen, betraf den Einsturz eines nicht lizenzierten dreistöckigen Korankursgebäudes für Mädchen in Konya im Jahr 2008 aufgrund einer Explosion, die durch die Kompression von Gas verursacht wurde. Dabei kamen 17 Schülerinnen und 1 Lehrerin ums Leben, während 29 Personen verletzt wurden. Diese Entscheidung wurde vom Obersten Berufungsgericht aufgehoben. Der Leiter des Wohnheims, Hüseyin Çömlek, wurde nach insgesamt 16 Jahren Haftstrafe zwischen 10 und 15 Jahren verurteilt. Die Haftstrafe des Regionalleiters eines LPG-Unternehmens, „Izzet Yanık“, wurde von 7 Jahren und 6 Monaten auf 10 Jahre erhöht. Der Finanzmitarbeiter des Unternehmens, İbrahim Yılmaz, wurde zu 7 Jahren und 6 Monaten Haft verurteilt. Oguz Cengiz, der sich selbst als Krimineller bezeichnete, erhielt eine Haftstrafe von 10 Jahren. Acht weitere Angeklagte wurden freigesprochen. Anwalt Hakkı Ünalamış, der die vier Opferfamilien vertrat, kündigte an, dass sie die Neubewertung und Berufung der Angeklagten sowie die Aufhebung der Freisprüche beantragen würden.

Der Vorfall ereignete sich am 1. August 2008 in Konya im Bezirk Taschkent, als ein nicht lizenziertes, dreistöckiges Korankursgebäude für Mädchen einstürzte. Eine Explosion wurde ausgelöst, als ein Schüler den elektrischen Schalter für das Morgengebet betätigte. Die Explosion, verursacht durch aus einem Flüssiggastank austretendes Gas, führte zum Einsturz des Gebäudes. Bei dem Vorfall kamen eine Lehrerin und 17 Internatsschüler ums Leben, während 29 Schüler verletzt wurden.

Die 12. Strafkammer des Obersten Berufungsgerichts hob nach einer fünfjährigen Überprüfung die Entscheidung des örtlichen Gerichts auf. Jeder Angeklagte soll gemäß seiner individuellen Verantwortung vor Gericht gestellt werden. Insgesamt wurden drei Angeklagte zu Haftstrafen verurteilt, während acht Angeklagte freigesprochen wurden. Anwalt Hakkı Ünalamış kritisierte, dass einige Angeklagte trotz Geständnissen freigesprochen wurden. Er kündigte an, gegen diese Entscheidung Einspruch einzulegen.

Der Anwalt unterstrich die Mängel in den Ermittlungen und im Prozess und betonte, dass einige Beteiligte versucht haben, das Justizsystem zu beeinflussen. Er bekräftigte den Einsatz für die Rechte der Kinder und den Kampf gegen Ungerechtigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vorfall, der seit 16 Jahren andauert.

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