10-monatige Haftstrafe für 4 Studenten, die das Rektoratsgebäude der Boğaziçi-Universität streichen

„Farben sind dünner, keine Schäden“

Von den Anwälten des Angeklagten Veli Bahadir, „Nach der Mitteilung des Rektorats der Bogazici-Universität, dass die Farbreste mit Verdünner durchgegangen sind, liegt im konkreten Fall kein Vermögensschaden vor. Ich beantrage Freispruch meiner Mandanten, da keine zwei Vergehen vorliegen.“genannt.

Auch die Anwälte der anderen Angeklagten forderten einen Freispruch für ihre Mandanten.

Gegen 4 Angeklagte verurteilt

Das Gericht entschied, dass die acht Angeklagten freigesprochen wurden, weil es nicht genügend Beweise für das Verbrechen „Verstoß gegen das Gesetz über Versammlungen und Showmärsche“ gab. Das Gericht verurteilte die Angeklagten Sarp Kaya, Ayça Zeynep Demirkol, Ayşe Beliz İnce und Tutku Kırcalı zu jeweils 10 Monaten Gefängnis, abweichend vom Verbrechen der „Beschädigung von öffentlichem Eigentum“. In Anbetracht der Tatsache, dass die Angeklagten noch nie wegen einer vorsätzlichen Straftat bestraft worden waren und sie zögern würden, erneut eine Straftat zu begehen, beschloss das Gericht, das Urteil aufzuschieben.

Anklage

T24

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