Der Spitzenkandidat der Republikaner bei den Präsidentschaftswahlen am 5. November in den USA, Donald Trump, wird am Montag erneut vor Gericht erscheinen. Vor seiner Wahl zum Präsidenten im Jahr 2016 wurde Trump von seinem Anwalt mit der Pornostar Stormy Daniels in Verbindung gebracht. Ihm wird vorgeworfen, 130.000 Dollar Schweigegeld gezahlt zu haben. Trump bestreitet eine sexuelle Beziehung mit Daniels, räumt jedoch die Zahlung ein und bezeichnet den Fall als politische Verfolgung der Demokraten, um seine Präsidentschaftsbewerbung zu behindern.
Das anstehende Gerichtsverfahren, das am 15. April beginnt, markiert das erste Mal in der US-Geschichte, dass ein ehemaliger Anführer strafrechtlich verfolgt wird. Trump steht zudem drei weiteren Strafverfahren gegenüber, die auf Anschuldigungen basieren: dem Versuch, das Wahlergebnis in Georgia 2020 zu ändern, der Verbreitung der Lüge über Wahlmanipulation 2020 und dem Diebstahl sensibler Dokumente nach seinem Ausscheiden aus dem Amt 2021.
Es wird gefragt, ob Trump in der Lage sein wird zu wählen, unabhängig vom Ausgang der Verfahren. Die Verfassung der USA legt nur drei Bedingungen für die Präsidentschaft fest: mindestens 35 Jahre alt sein, in den USA geboren sein und mindestens 14 Jahre dort gelebt haben.
Laura Merrifield, Politikwissenschaftlerin an der University of Indianapolis, erklärt, dass Fragen zur Wahlbeteiligung eines Spitzenkandidaten bei Verurteilung oder laufendem Gerichtsverfahren eher moralischer und diskreter Natur sind und nicht durch Gesetze beschränkt werden.
Die Möglichkeit, Trumps Wahlberechtigung durch eine Verfassungsänderung aufzuheben, wird diskutiert. Abschnitt 3 des 14. Zusatzartikels besagt, dass Personen, die sich an einem Aufstand beteiligen, kein öffentliches Amt in den USA bekleiden dürfen. Einige Aktivisten argumentieren, dass Trump durch seine Aussagen die Unruhen im Kapitol am 6. Januar 2021 provoziert habe.
Es wird betont, dass Trump theoretisch wählen könnte, obwohl es Möglichkeiten gibt, ihm das Wahlrecht zu entziehen, beispielsweise wenn er inhaftiert ist. Die Diskussion über Trumps mögliche Haft und die Auswirkungen auf seine Wahlberechtigung ist spekulativ, da ein solcher Fall noch nie eingetreten ist.
Die Frage, ob Trump sich selbst begnadigen könnte, wenn er gewählt wird, wird aufgeworfen. Eine Selbstbegnadigung könnte zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen, da dies als Machtmissbrauch angesehen werden könnte. Es wird auch darauf hingewiesen, dass der Präsident nur Bundesverfahren begnadigen kann, nicht aber Verfahren auf Staatsebene.