Neue Einrichtungen für qualifizierte Arbeitskräfte aus Deutschland

Diesem Ziel folgend werden im neuen Einwanderungsgesetz einige Änderungen vorgenommen, die darauf abzielen, Deutschland für qualifizierte ausländische Arbeitskräfte attraktiver zu machen. Sozialdemokratische Partei (SPD),Von den Grünen und der Freien Demokratischen Partei (FDP)Berichten zufolge stimmte die im März gebildete Koalitionsregierung zu, einige Verbesserungen an dem im März erstellten Gesetzesentwurf vorzunehmen. Über die endgültige Fassung des Gesetzes wird diese Woche im Bundestag abgestimmt.

Der Gesetzentwurf, der die Zuwanderung von Arbeitskräften aus Nicht-EU-Ländern nach Deutschland erleichtern soll, setzt unter anderem darauf, dass Hochschulabsolventen mit der Blauen Karte nach Deutschland kommen.  Das erforderliche Mindestbruttoeinkommen wurde auf 3.500 Euro pro Monat gesenkt.

Möglichkeit, während des Asylverfahrens einen Job zu finden

Eine weitere Anpassung besteht darin, dass Personen, die einen Asylantrag gestellt haben, in den Arbeitsmarkt einbezogen werden können, wenn sie einen Arbeitsplatz finden. Damit haben Personen, die den Flüchtlingsstatus noch nicht erlangt haben, die Möglichkeit, ihren Status zu ändern und erstmals eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Diese Regelung gilt jedoch nur für Personen, deren Asylantrag mit dem Stand vom 29. März läuft.

Mit diesen Regelungen will die Bundesregierung jährlich zusätzlich 75.000 Arbeitskräfte ins Land holen. Im neuen Einwanderungsgesetz „Gelegenheitskarte“ Mit der sogenannten Regelung wird es im Rahmen eines Punktesystems auch ausländischen Arbeitnehmern erleichtert, zur Jobsuche nach Deutschland zu kommen. Qualifizierte Arbeitskräfte mit Berufsabschluss und Berufserfahrung können nach Deutschland einreisen, ohne auf die Anerkennung ihres Abschlusses in Deutschland warten zu müssen. Gut ausgebildete und qualifizierte Arbeitskräfte können nicht nur in ihrem erlernten Beruf, sondern auch in ähnlichen Bereichen arbeiten.

Wer mit einem Touristenvisum kommt, kann einen Job bekommen

Personen, die mit einem Touristenvisum nach Deutschland eingereist sind, hier aber einen Job gefunden haben, müssen nicht mehr in ihr Land zurückkehren und den Prozess für eine Arbeitserlaubnis erneut durchlaufen. Wer einen Job gefunden hat, kann direkt in Deutschland arbeiten, wenn er ein Stellenangebot erhält, das den im Artikel genannten Qualifikationen entspricht. Auch die Mitnahme der Familie wird den Fachkräften erleichtert.

„Westbalkan-Arrangement“ Die Frist für die Beschäftigung von Arbeitskräften aus sechs Ländern im Westen des Balkans, den sogenannten „Balkanstaaten“, wird aufgehoben und die jährliche Quote wird auf 50.000 Personen verdoppelt. Es ist vorgesehen, dass die Westbalkan-Vereinbarung im Rahmen bilateraler Verhandlungen auf andere Länder ausgeweitet wird.

Um die Arbeitskräfte in Deutschland besser zu nutzen, ist ein Gesetz in Vorbereitung, das eine finanzielle Förderung der Weiterbildung der Arbeitnehmer zur Verbesserung ihrer beruflichen Qualifikation vorsieht.

T24

Almanach DeutschlandRechtWirtschaft
Comments (0)
Add Comment