Keine Zulassung für Rechtsanwälte, die nach dem 15. Juli nach Deutschland geflohen sind

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschied, dass die ablehnende Entscheidung der Vorinstanz über den Antrag des Ehepaares im Einklang mit der Anwaltsordnung in Deutschland stehe und nicht gegen die Verfassung verstoße. Der Oberste Gerichtshof entschied außerdem, dass das Ehepaar, das die Entscheidung an das Obergericht weitergeleitet hatte, die Gerichtskosten in Höhe von 10.000 Euro pro Person tragen sollte.

Es wurde angegeben, dass die Rechtsanwältin, die den Fall eingereicht hatte, im Jahr 1975 geboren war und an der juristischen Fakultät der Universität Ankara graduierte und später sowohl in einer privaten Anwaltskanzlei als auch in vielen öffentlichen Einrichtungen arbeitete.

Es wird angegeben, dass der männliche Kläger im Jahr 1972 geboren wurde und nach seinem Abschluss an derselben Fakultät seit 2001 freiberuflich tätig ist, aber auch als Anwalt für öffentliche Institutionen und zuletzt als Rechtsberater im Premierministerium tätig war Truthahn.

Sie wurden 2016 aus ihren Ämtern und 2017 aus der Anwaltskammer von Ankara entlassen.

Nach dem Putschversuch vom 15. Juli verlor das Anwaltsehepaar mit der Begründung, es stehe in Kontakt mit der Gülen-Gemeinschaft, seinen Job und seine Berufslizenz. Gegen sie und das Paar, das im September 2016 mit ihren Kindern nach Deutschland kam, wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet , wurde 2020 nach türkischem Recht in die Rechtsanwaltskammer Köln aufgenommen, um als Rechtsanwältin tätig zu sein. Berichten zufolge haben sie sich beworben, ihre Anträge wurden jedoch mit der Begründung abgelehnt, sie hätten keine Zulassung.

In die Entscheidung wurde auch aufgenommen, dass der Antrag des Paares auf politisches Asyl in Deutschland abgelehnt wurde, sie jedoch in Deutschland Schutz mit Flüchtlingsstatus erhielten und dort blieben. Die Entscheidung bezüglich des Paares, dessen Antrag im Mai vor dem Bundesberufungsgericht verhandelt wurde, wurde heute vom Gericht bekannt gegeben.

T24

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