Vorsitzender der Nationalversammlung Yael Braun-Pivet,Er lehnt den Antrag auf Bild- und Tonveröffentlichung des Gemischten Ausschusses zur Rentenreform, der morgen stattfinden wird, in Bezug auf die Geschäftsordnung des Parlaments ab.
In Frankreich hat die Vorsitzende der Nationalversammlung, Yael Braun-Pivet, die Veröffentlichung der Beratungen des Paritätischen Parlamentarischen Ausschusses zur Prüfung des Rentenreformgesetzes der Regierung nicht zugelassen.
Laut den Nachrichten in der französischen Presse hat Braun-Pivet die Bitte von Boris Vallaud, dem Vorsitzenden des sozialistischen Clusters in der Nationalversammlung, um die visuelle und akustische Veröffentlichung des Gemeinsamen Ausschusses zur Rentenreform, der stattfinden wird, nicht akzeptiert morgen, in Übereinstimmung mit der Satzung des Parlaments.
Braun-Pivet wies darauf hin, dass die Arbeit des Gemeinsamen Ausschusses nur schriftlich veröffentlicht werden könne.
Die Abgeordnete von Unnachgiebiges Frankreich (LFI), Mathilde Panot, sagte gestern in einer Erklärung auf ihrem Twitter-Account, dass sie den Inhalt der Verhandlungen im Gemischten Ausschuss mit der Öffentlichkeit teilen werde.
Bei den Streiks, die in vielen Teilen Frankreichs aus Protest gegen die Reformen abgehalten wurden, unter anderem im Strom- und Verkehrssektor, unterbrachen Kraftwerksarbeiter den Strom für die Parlamentarier, die den Reformen zugestimmt hatten.
Umstrittene Rentenreform
Die französische Premierministerin Elisabeth Borne kündigte am 10. Januar an, dass die Rentenreform inmitten der Wahlversprechen von Präsident Emmanuel Macron umgesetzt werde.
In dem Land, in dem das Rentenalter 62 Jahre beträgt, wird das gesetzliche Rentenalter schrittweise jedes Jahr um 3 Monate und im Jahr 2030 ab dem 1. September auf 64 erhöht, und es wird gesagt, dass dies im Jahr 2027 erforderlich sein wird 43 Jahre Beiträge zahlen, um die volle Rente zu erhalten.
Seit dem 19. Januar gab es landesweit mehrere Streiks und Proteste gegen die umstrittene Reform.
Der Senat, der am 9. März dem umstrittensten Punkt der Reform zugestimmt hatte, „der eine schrittweise Anhebung des Renteneintrittsalters von 62 auf 64 vorsieht“, hat am 12. März weitere Aspekte der Reform angenommen.
Das Reformgesetz, das am 15. März dem Gemischten Ausschuss vorgelegt wird, wird erneut im Senat zur Abstimmung gestellt und dann der Nationalversammlung zur endgültigen Abstimmung vorgelegt.
(AA)
T24