Persönliche Konten in sozialen Medien sind mittlerweile Gegenstand von Scheidungsfällen. In dem in Ankara verhandelten Fall hielt das Gericht es für einen Fehler, den „Beziehungsstatus“ auf dem Social-Media-Konto leer zu lassen.
Ein erster Fall ereignete sich im Scheidungsfall zwischen einem Paar in Ankara. Der Mann, der die Scheidung eingereicht hatte, führte vor Gericht an, dass seine Frau als einen der Scheidungsgründe den Abschnitt über den Beziehungsstatus in dem von ihr auf Facebook eröffneten Social-Media-Konto leer gelassen habe.
aus Sabah Halit Turan Den Nachrichten von zufolge befand das Familiengericht, dass dem Ehemann Recht und der Ehefrau schweres Verschulden vorgeworfen wurde, und verurteilte die Frau zu einer Entschädigung. Der Oberste Gerichtshof, der den Einspruch der Frau prüfte, sagte: Es wurde entschieden, dass das Leerlassen des Abschnitts zum Verbindungsstatus in den sozialen Medien nicht als schwerwiegender Fehler angesehen werden kann.
İ.K. lebt in Ankara. Die aus verschiedenen Gründen zwischen CK und CK entstandenen Spannungen wurden vor Gericht gebracht. I.K., der sich scheiden lassen wollte. Er reichte beim Familiengericht Klage gegen seine Frau C.K. ein.
Während das Verfahren noch andauerte, behauptete İ.K, dass seine Frau auf ihrem Facebook-Konto auf der Social-Media-Plattform den Abschnitt mit der Angabe, ob sie verheiratet oder ledig sei, leer gelassen habe und dass sie sich auch auf ihrem Mobiltelefon schockierend verhalte.
Die Frau wurde zu einer materiellen und moralischen Entschädigung verurteilt
Familiengericht Ankara; Das Gericht entschied, dass die Frau schweres Verschulden wegen des schockierenden Verhaltens mit ihrem Mobiltelefon und der Tatsache, dass sie ihren Verbindungsstatus leer ließ, obwohl sie verheiratet war, trug, und dass sie daher ihrem Ehemann eine materielle und moralische Entschädigung zahlen sollte.
Der Oberste Gerichtshof hob die Entscheidung auf
CK, dessen Sorge- und Unterhaltsantrag für das gemeinsame Kind B.K. ebenfalls abgelehnt wurde, legte Einspruch gegen die Entscheidung ein.
In ihrer Entscheidung kam die 2. Zivilkammer des Obersten Berufungsgerichts, die das Falldokument prüfte, zu dem Schluss, dass es nicht richtig sei, der Frau vorzuwerfen, dass sie ihren Interessenstatus auf ihrem Social-Media-Konto als leer angegeben habe, was einen schwerwiegenden Fehler darstellt.
Der Oberste Gerichtshof hob die Entscheidung des Familiengerichts Ankara auf und stellte fest, dass sowohl der Mann als auch die Frau im Eheprozess gleichermaßen schuldig waren.
Der Oberste Gerichtshof wies darauf hin, dass die Kautionssituation und das schockierende Verhalten am Telefon, die C in der mündlichen Verhandlung vorgebracht und entschieden, dass sie als Grundlage für die Entscheidung nicht als schwerwiegender Fehler herangezogen werden könnten.
Es wurde zwar akzeptiert, dass die Parteien gleichermaßen an den Ereignissen schuld waren, doch wurde auch die materielle und moralische Entschädigung, die C.K. ihrem Ehemann zahlen würde, gestrichen. Das Falldokument wurde erneut zur Verhandlung an das Familiengericht geschickt.
T24