„Gesetzesentwurf zur Terrorismusbekämpfung“ im schwedischen Parlament gebilligt

In einer Abstimmung im schwedischen Parlament wurde die Verfassungsänderung zur Verschärfung der Gesetze zum Umgang mit Terrorismus angenommen.

Nach der türkischen Forderung Schwedens, im Hinblick auf eine NATO-Mitgliedschaft strengere Maßnahmen gegen den Terrorismus zu ergreifen, billigte das schwedische Parlament die Verfassungsänderung, die die Anti-Terror-Gesetze verschärfte.

Bei der Abstimmung im schwedischen Parlament mit 349 Sitzen stimmten 278 Abgeordnete mit „Ja“, während 25 Abgeordnete mit „Nein“ stimmten. 46 Abgeordnete nahmen nicht an der Abstimmung teil. Die Linkspartei und die Grünen lehnten die Verfassungsänderung ab.

Die Verfassungsänderung ermöglicht es, die Vereinigungsfreiheit einzuschränken und neue Gesetze dagegen einzuführen, wenn es um die beteiligten Gruppen oder die Unterstützung des Terrorismus geht.

Laut dem ständigen Ausschuss für konstitutionelle Fragen des Parlaments, der dem Gesetzgeber empfahl, den Vorschlag anzunehmen, würde die Änderung es ermöglichen, „die Teilnahme an einer terroristischen Organisation als umfassenderes Vergehen zu betrachten oder eine terroristische Organisation zu verbieten“.

Experten erwähnten hingegen, dass die Verfassungsänderung die Verfolgung von Mitgliedern der Terrororganisation PKK/YPG erleichtern würde.

Auch ein umstrittenes Spionagegesetz wurde verabschiedet

Das schwedische Parlament stimmte auch über einen neuen Artikel zur Auslandsspionage ab, der die Verfassungsbestimmungen zur Presse- und Meinungsfreiheit kontrovers änderte. Bei der Abstimmung stimmten 270 Abgeordnete mit „Ja“, 37 Abgeordnete mit „Nein“, während 42 Abgeordnete nicht an der Abstimmung teilnahmen.

Mit der in der Verfassung vorgenommenen Änderung werden diejenigen, die vertrauliche Daten preisgeben, die Schwedens Beziehungen zu internationalen Organisationen wie der UN oder der NATO oder einem anderen Land betreffen, und damit einer fremden Macht helfen, zu Gefängnisstrafen verurteilt, während diejenigen, die Straftaten der „Auslandsspionage“ begehen, zu Gefängnisstrafen verurteilt werden zu 4 Jahren „schwerer Auslandsspionage“ verurteilt, den Tätern drohen bis zu 8 Jahre Haft.

Gemäß der aktuellen schwedischen Spionageklausel sollten unbekannte Informationen, die erlangt, offengelegt oder in ein anderes Land übertragen werden, der Sicherheit Schwedens direkt schaden. Nach dem neuen Gesetz wird es als ausreichend angesehen, die Verbindungen zu einem anderen Land zu beschädigen.

Vor der Abstimmung argumentierte Ministerpräsident Ulf Kristersson, dass die Änderungen notwendig seien, um Schwedens Fähigkeit zur Zusammenarbeit zwischen den Ländern zu verbessern.

Beide Verfassungsänderungen treten am 1. Januar 2023 in Kraft. (UAV)

T24

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