Das irakische Bundesgericht lehnte den Antrag auf Auflösung der Versammlung ab. Das Bundesgericht erklärte, dass „der Beschluss über die Auflösung der Versammlung nicht in die Zuständigkeit des Gerichts fällt“.
Laut der amtlichen irakischen Nachrichtenagentur INA wurde der Antrag auf Auflösung der Versammlung vom Bundesgericht abgelehnt.
In einer Stellungnahme des Bundesgerichtshofs heißt es, dass „der Beschluss über die Auflösung der Versammlung nicht in die Zuständigkeit des Gerichts fällt“. In der Erklärung wurde darauf hingewiesen, dass sich die Versammlung bei einem getrennten Verhältnis selbst auflösen könne.
Nach Angaben des irakischen Staatsfernsehens wurden beim Bundesgericht fast 1000 Anträge auf Auflösung der Versammlung gestellt. Führer der Sadr-Bewegung für viele der Bewerber Muqtada as-SadrEr ist dafür bekannt, Profis zu haben.
Der religiöse und politische Führer der irakischen Schiiten, Sadr, fordert die Auflösung der Versammlung und eine Neuwahl. Iranisch verstärkte schiitische Cluster hingegen erklären, dass die Wahlentscheidung gemäß verfassungsrechtlichen Vereinbarungen inmitten politischer Cluster getroffen werden sollte.
T24