EU führt neue Vorschriften zum Mindestpreis ein

Das Europäische Parlament (EP) billigte den Artikel, der vorbereitet wurde, um die Mindestpreise in den Ländern der Europäischen Union (EU) auf ein Niveau anzuheben, das einen angemessenen Lebensstandard gewährleistet.

Der Generalrat des EP, der zu einer Sitzung in Straßburg kam, erörterte die gesetzliche Regelung, die neue Regeln für Mindestpreise in den EU-Ländern bringt.

Mit 505 Ja-, 92 Nein- und 44 Enthaltungsstimmen stimmten die Abgeordneten dem Artikel zu, der auf eine Ausweitung der Tarifverträge und eine Anhebung der Mindestpreise abzielt.

Laut Gesetz bleibt es weiterhin Sache der Mitgliedsstaaten, Mindestpreise festzulegen.

Die Mitgliedstaaten müssen nationale Mindestpreise unter Berücksichtigung der Lebenshaltungskosten und des allgemeinen Preisniveaus festlegen. Es wird sichergestellt, dass die angewandten Basispreise ausreichen, um den Mitarbeitern ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen.

Die Angemessenheit der Mindestpreise in den Ländern wird erhöht.

Zur Qualifikationsbewertung kann ein Warenkorb mit Waren und Dienstleistungen zu realen Preisen herangezogen werden. Die Festsetzung von Preisen durch Tarifverhandlungen wird gefördert.

Es wird ein Aktionsplan für die Umsetzung erstellt

Es werden Aktionspläne ausgearbeitet, um den Tarifvertrag in Ländern bekannt zu machen, in denen weniger als 80 Prozent der Arbeitnehmer ihre Preise festlegen.

Die EU-Länder werden Aktivitäten wie missbräuchliche Vergabe von Unteraufträgen, selbstständige Erwerbstätigkeit und nicht registrierte Überstunden streng kontrollieren und ein System von Sanktionen gegen sie einführen.

EU-Länder, in denen die Löhne nur durch Tarifverträge festgelegt werden, werden von diesen Regeln ausgenommen.

Die neuen Regeln treten nach einer zweijährigen Übergangsfrist nach Zustimmung des EU-Rates in Kraft. 21 der 27 EU-Mitgliedstaaten haben eine Mindestpreisregelung.

In Dänemark, Italien, der griechisch-zypriotischen Verwaltung (GCA), Österreich, Finnland und Schweden werden die Preise als Ergebnis von Tarifverhandlungen festgelegt. (AA)

T24

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