Es wurde erklärt, dass die Entscheidung im Fall der Auslieferung von Julian Assange an die USA zu einem späteren Zeitpunkt fallen werde.

Julian Assanges Gerichtsverfahren und Folgen: Es wurde darauf hingewiesen, dass die Entscheidung im Fall der Auslieferung von Julian Assange, dem Gründer von WikiLeaks, an die USA, der vor dem Obersten Gerichtshof in London verhandelt wird, zu einem späteren Zeitpunkt getroffen wird. Die Anhörungen zur Auslieferung von Assange an die USA, der gestern vor dem Obersten Gerichtshof begonnen hat und der Tausende von Geheimdokumenten veröffentlicht hat, die Verbrechen der USA im Irak und in Afghanistan im Oktober 2010 belegen, sind abgeschlossen. Die britische Richterin Victoria Sharp erklärte, dass der Oberste Gerichtshof zu einem späteren Zeitpunkt über die Auslieferung Assanges an die USA entscheiden werde. Nach den Anhörungen gingen Anhänger von Assange, die vor dem Gericht warteten, zum Büro Nr. 10 des britischen Premierministers. Demonstranten, die gegen die Auslieferung Assanges an die USA waren, versammelten sich vor dem Gebäude des Premierministeriums und riefen Parolen wie „Freiheit für Assange“.

Assanges Verweigerung, an den Anhörungen und Erklärungen des australischen Premierministers teilzunehmen: Stella Assange und ihre Anwälte erklärten, dass Assange aufgrund seiner Krankheit gestern und heute nicht physisch an der Anhörung teilgenommen und diese auch nicht aus der Ferne verfolgt habe. Assanges Anwälte behaupten, dass der Fall der Auslieferung an die USA politisch motiviert sei und dass Assange ins Visier genommen wurde, weil er Verbrechen auf Staatsebene aufgedeckt hat. Der australische Premierminister Anthony Albanese erklärte, dass es an der Zeit sei, dass Assange, der australischer Staatsbürger ist, nach Australien zurückkehrt. Albanese teilte seine Gedanken zu diesem Thema den höchsten Behörden in den USA und England mit: „Ich habe es sowohl privat als auch öffentlich geäußert.“ „Genug ist genug, es ist Zeit für Julian Assange, nach Hause zu kommen.“ Er verwendete diese Formulierung.

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