Doppelte Staatsbürgerschaft: In welchen europäischen Ländern ist sie möglich?

Doppelte Pässe, schnelle Einbürgerung und goldenes Visum: Während es in Deutschland umstritten ist, ob die doppelte Staatsbürgerschaft von Vorteil ist, ist es in vielen europäischen Ländern durchaus üblich, gleichzeitig eine doppelte und manchmal sogar mehrere Staatsbürgerschaften zu besitzen.

In der Mitte der Länder, in denen die doppelte Staatsbürgerschaft in Europa verboten ist, befinden sich neben Deutschland die EU-Mitglieder Niederlande, Österreich, Estland, Bulgarien, Spanien, Lettland und Litauen sowie die Ukraine und Norwegen.

Es gibt auch Länder, in denen die doppelte Staatsbürgerschaft aufgrund kommerzieller Interessen ermöglicht wird. So stellen beispielsweise Griechenland, Portugal und Malta sowie die Türkei eine Art „goldenes Visum“ aus. Demnach ist vorgesehen, dass Personen, die im Land Immobilien kaufen, ein Unternehmen gründen oder investieren, die Staatsbürgerschaft verliehen wird.

Hindernisse auf dem Weg zum Pass

Das Einbürgerungsverfahren ist in Europa von Land zu Land unterschiedlich. Viele europäische Länder haben ihre Staatsbürgerschaftsklauseln seit den 2000er Jahren aufgrund der zunehmenden Migrations- und Asylmobilität auf der ganzen Welt, internationaler Ehen und des zunehmenden Mangels an ausgebildeten Arbeitskräften in Europa aktualisiert.

Während sowohl der Geburtsort als auch der Herkunftsort eine Rolle bei der Staatsbürgerschaft von Kindern spielen können, gelten für erwachsene Einwanderer andere Regeln. Beispielsweise gibt es in Frankreich, dem Vereinigten Königreich, Portugal, Polen, Schweden, Finnland und Belgien relativ wenige Hindernisse für die Erlangung einer Staatsbürgerschaft.

Wer sich insgesamt fünf Jahre lang rechtmäßig und ununterbrochen in diesen Ländern aufgehalten hat, kann nach diesem Zeitraum die Staatsbürgerschaft beantragen. Besitzt der Ehegatte die Staatsangehörigkeit des betreffenden Landes, verkürzt sich die Frist auf drei Jahre. Andererseits müssen Einwanderer, die die Staatsbürgerschaft dieser Länder erwerben, ihre bisherige Staatsbürgerschaft nicht aufgeben.

In der Schweiz, Österreich, Italien, Spanien, Bulgarien, Tschechien und Slowenien muss eine Person mindestens 10 Jahre lang rechtmäßig im jeweiligen Land gelebt haben, um die Staatsbürgerschaft beantragen zu können. In Irland, Ungarn, Rumänien und der Slowakei ist die Einbürgerung nach 8 Jahren möglich, wie in motamot Deutschland. Dänemark hingegen hat eine 9-Jahres-Regelung.

Die türkische Staatsbürgerschaft kann wiedererlangt werden

Wenn Deutschland die aktuelle Staatsbürgerschaftsreform umsetzt, wird es in die Gruppe der Länder aufgenommen, in denen die Probleme vor der Staatsbürgerschaft relativ gering sind. Nach Angaben des Innenministeriums Das neue Staatsangehörigkeitsgesetz soll die Mehrfachstaatsangehörigkeit ermöglichen und den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit erleichtern.

Das bedeutet auch, dass Deutsche, die aus persönlichen oder beruflichen Gründen eine zweite Staatsbürgerschaft beantragen, ihre deutsche Staatsbürgerschaft nicht aufgeben müssen.

Sollte das Gesetz gleichzeitig für türkischstämmige Deutsche in Kraft treten, die die türkische Staatsbürgerschaft aufgegeben und gleichzeitig die deutsche Staatsbürgerschaft angenommen haben, Er kann wieder die türkische Staatsbürgerschaft erwerben.

„Türkische Familien fühlen sich diskriminiert“

Laut dem Anwalt und Einwanderungsexperten Ünal Zeran war es sogar spät, die Frage der Rede zu reformieren. Gegenüber der DW bewertete Zeran die Pläne der Regierung: „Meiner Meinung nach reicht das Gleichbehandlungselement aus, Die Legalisierung der Mehrfachstaatsbürgerschaft ist unabdingbar„Viele türkische Familien, die seit 40 Jahren hier leben und arbeiten, fühlen sich diskriminiert, während vielen anderen Menschen die doppelte Staatsbürgerschaft ermöglicht wird“, sagte Zeran.

Es gibt eine Reihe von Situationen, die es bereits nach geltendem Recht in Deutschland ermöglichen, neben der deutschen Staatsangehörigkeit auch die Staatsangehörigkeit eines anderen Landes zu besitzen. Wenn beispielsweise ein Bürger eines anderen EU-Landes die deutsche Staatsangehörigkeit erwirbt, muss er seine andere Staatsangehörigkeit nicht aufgeben. Auch in Deutschland geborene Kinder, deren Eltern ausländische Staatsangehörige sind, haben bis zur Vollendung des 22. Außerdem kann eine Gruppe von Menschen, von denen die meisten Flüchtlinge sind, doppelte Staatsbürger werden, weil das andere Land ihnen ihre Staatsbürgerschaft nicht entzieht.

Die Diskussionen über den Gesetzentwurf zur Reform der deutschen Staatsbürgerschaft dauern an. Wann der letzte Gesetzentwurf ins Parlament kommt, ist nun unbekannt.

 

 

 

 

 

 

 

T24

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