Die NATO forderte Russland auf, den neuen Vertrag über die Reduzierung strategischer Waffen (START) mit den Vereinigten Staaten einzuhalten, der darauf abzielt, seine interkontinentalen Fähigkeiten für nukleare ballistische Raketen einzudämmen und Kontrollen auf seinem Territorium zuzulassen.
In der Erklärung der NATO wurde festgestellt, dass der neue Vertrag über die Reduzierung strategischer Waffen (START), der darauf abzielt, die Fähigkeiten der interkontinentalen nuklearen ballistischen Raketen zwischen den USA und Russland einzuschränken, zur internationalen Stabilität beiträgt.
„Wir fordern Russland auf, seine Verpflichtungen aus dem Abkommen zu erfüllen, indem es die Kontrollen auf seinem Territorium erleichtert und sich an den Bilateralen Beratungsausschuss wendet, der das Abkommen umsetzt“, heißt es in der Erklärung.
In der Erklärung wurde festgestellt, dass die Vereinigten Staaten den Vertrag einhielten und dass der New-START-Vertrag im nationalen Sicherheitsinteresse aller Staaten liege.
Neuer START-Vertrag
Der neue START-Vertrag, der die Fortsetzung der von den USA 1991 mit der Sowjetunion und 1993 mit der Russischen Föderation unterzeichneten Verträge über die Reduzierung strategischer Waffen (START 1 und START 2) darstellt, ist der letzte in Kraft befindliche Atomvertrag in der Mitte von Washington und Moskau.
Der 2010 unterzeichnete neue START-Vertrag beendet die Zahl der von Russland und den Vereinigten Staaten stationierten strategischen Atomsprengköpfe auf maximal 1550. Der Vertrag beendet auch die Zahl der Trägerraketen und atomwaffenfähigen schweren Bomber auf 800.
Die 10-Jahres-Vereinbarung, die am 5. Februar 2011 in Kraft trat, lief am 5. Februar 2021 aus.
Der russische Präsident Wladimir Putin unterzeichnete am 29. Januar 2021 die Entscheidung, den Vertrag um 5 Jahre zu verlängern. Auch US-Präsident Joe Biden gab am 5. Februar 2021 seine Entscheidung bekannt, das Abkommen zu verlängern.
Das US-Außenministerium gab diese Woche bekannt, dass Russland im Rahmen des Abkommens zwischen den beiden Ländern keine Kontrollaktivitäten auf seinem eigenen Territorium zulässt.
(AA)
T24