Der Staatsrat hat beschlossen, die Vollstreckung der von der Stadtverwaltung von Muğla eingereichten Klage auf Aufhebung der „Verordnung über die Umsetzung des Küstengesetzes“ auszusetzen, die die Verengung der Küsten und die Öffnung der Gebiete in diesen ermöglichen wird Regionen für den Bau, indem sie Privateigentum werden.
Die Stadtverwaltung von Muğla setzt ihre rechtlichen Bemühungen gegen Praktiken fort, die der Umwelt und der Natur schaden. In Muğla, einer der Städte mit der längsten Küstenlinie der Welt, wurde mit der am 16. April 2022 im Amtsblatt veröffentlichten Änderung der Verordnung der Weg für den Übergang von Küstengebieten in Privatbesitz geebnet.
Mit der vom Ministerium für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel veröffentlichten Verordnung würden die zuvor mit oder ohne Genehmigung errichteten Verfüllbereiche an den Ufern neu festgelegt und die Uferrandlinie vorgezogen und einigen Flächen dies gegeben werden Nutzungsrechte an touristische Unternehmen und Privatpersonen, oder sie könnten verkauft werden.
Gegen die Verordnung reichte die Stadtverwaltung Klage ein.
Die Stadtverwaltung von Muğla hat rechtliche Schritte eingeleitet mit der Begründung, dass all diese Praktiken der Natur und der Umgebung von Muğla großen Schaden zufügen werden und dass der Tourismus mit der Öffnung der Küsten für den Bau verschwendet wird.
Während es in dem von der Stadtverwaltung eingereichten Klagedokument heißt, dass diese Praxis gegen die Verfassung verstößt, „sind die Küsten in der Türkei die Orte, die der Entscheidung und Verfügung des Staates unterliegen, gemäß Artikel 43 der Verfassung und Artikel 715 der Zivilisiertes Recht. Diese Orte an eine zufällige Gruppe oder Person zu vergeben. Das ist nicht möglich. Die Küsten müssen gleiche und kostenlose Gemeinschaftsräume für alle Teile der Gesellschaft sein“, sagte er.
Als Ergebnis der von der Metropolitan Municipality eingereichten Klage beschloss der Staatsrat, die Hinrichtung auszusetzen.
„Wir werden weiter kämpfen“
Osman Gurun, Vorsitzender der Metropolgemeinde Muğla, sagte in seinem Beitrag über die Entscheidung:
„Der Staatsrat hat beschlossen, die Vollstreckung der Klage auszusetzen, die wir gegen die Änderung der Verordnung eingereicht haben, die zu einer Verengung unserer Strände und der Öffnung einiger Gebiete für Privateigentum und Bebauung führen könnte. Wir werden uns weiterhin für die Zukunft unseres Muğla einsetzen.“ (PHÖNIX)
T24