Deutschland öffnet seine Türen für qualifizierte Arbeitskräfte; Was beinhaltet die Rechnung?

Bereits heute mangelt es in Deutschland an Hunderttausenden Fachkräften auf dem Arbeitsmarkt, und der demografische Wandel verschärft dieses Problem. Dieses Problem will die Koalitionsregierung aus SPD, Grünen und FDP mit dem neuen Einwanderungsgesetz lösen, das das Land für ausländische Fachkräfte attraktiver machen soll. Der im März erstellte Gesetzentwurf, bei dem sich die Regierung schließlich auf einige Verbesserungen geeinigt hat, wird voraussichtlich heute im Bundestag abgestimmt und angenommen. Was beinhaltet die Einwanderungsreform?

Beantragung einer Blauen Karte EU leicht gemacht

Die Blaue Karte EU wird weiterhin ein zentrales Element der Fachkräftemigration bleiben. Bei dieser Karte handelt es sich um eine besondere Aufenthaltserlaubnis für Personen, die aus Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) stammen und über eine abgeschlossene Hochschulausbildung verfügen. Mit dem Gesetzentwurf zur Erleichterung der Zuwanderung von Fachkräften nach Deutschland werden selbstverständlich die aktuellen Gehaltsschwellen für die Aufnahme eines Arbeitsplatzes in Deutschland gesenkt. Das erforderliche Mindestbruttoeinkommen für Hochschulabsolventen, die mit der Blauen Karte nach Deutschland kommen, wird auf 3.500 Euro pro Monat gesenkt. Für Blue-Card-Inhaber wird es außerdem einfacher, den Chef zu wechseln, Familien zusammenzuführen und einen dauerhaften Wohnsitz in der EU zu erhalten.

Der Gesetzentwurf sieht außerdem vor, qualifiziertem Personal die Ausübung „jedes qualifizierten Berufs“ zu ermöglichen, also einen Beruf, der über die ursprüngliche Qualifikation hinausgeht. Beispielsweise kann ein qualifizierter Mitarbeiter, der als Arbeitskraft im Bereich Büroverwaltung anerkannt ist, auch als qualifizierter Mitarbeiter im Bereich Logistik beschäftigt werden. Für IT-Fachkräfte ist vorgesehen, dass sie die Blaue Karte EU auch ohne Hochschulabschluss erhalten können, wenn sie weitere Qualifikationen nachweisen können.

Mehr Bildungseinwanderung

Die Koalitionsregierung will außerdem die bildungsorientierte Zuwanderung stärken, also die Möglichkeit, für eine Berufsausbildung oder ein Studium nach Deutschland zu kommen und für immer zu bleiben. Ziel ist es beispielsweise, ausländischen Studierenden die Möglichkeit zu geben, hier als Praktikanten ihren Lebensunterhalt zu verdienen.

Darüber hinaus ist vorgesehen, dass der Aufenthalt auf der Suche nach einem Studienplatz durch die Anhebung des Höchstalters für die Erteilung eines Aufenthaltstitels erheblich erleichtert wird. Im Falle einer Verabschiedung des Gesetzentwurfs wird die maximale Aufenthaltsdauer für die Aufenthaltserlaubnis auf neun Monate erhöht und eine Beschäftigung und Probebeschäftigung erlaubt.

Punktesystem für Personen mit einem ausländischen Diplom

Ein „Opportunity Card“-Antrag auf Basis des Punktesystems ist für Personen vorgesehen, die seit mindestens 2 Jahren über eine ausländische Berufsausbildung oder einen Hochschulabschluss verfügen. Ein Präzedenzfallmodell wird derzeit in Kanada verwendet. Sprachkenntnisse, Berufserfahrung, Alter und Kontakte zu Deutschland gehören zu den Kriterien, die für die Beantragung einer Opportunity Card erfüllt sein müssen. Die Opportunity Card soll Einwanderern die Möglichkeit einer Probearbeit oder einer Teilzeitbeschäftigung bieten.

Familientreffen für Fachkräfte

Mit dem voraussichtlich im Bundestag angenommenen Gesetzentwurf sollen die Möglichkeiten der Familienzusammenführung für aus dem Ausland kommende Fachkräfte erweitert werden. Während der im März vorgelegte Gesetzesentwurf eine „Kernfamilienzusammenführung“ ermöglicht, sollen nach einigen von der Regierung beschlossenen Verbesserungen beispielsweise die Eltern einer ausländischen Fachkraft nach Deutschland kommen können.

Mehr Möglichkeiten für Asylbewerber

Asylbewerber, deren Verfahren noch im Gange sind, haben im Falle der Verabschiedung des Gesetzentwurfs die Möglichkeit, eine Berufsausbildung zu beginnen. Dies wird jedoch nur im Nachhinein möglich sein, um keine „falschen Anreize“ für eine unsystematische Migration zu schaffen, und diese Möglichkeit wird neuen Asylbewerbern nicht eingeräumt. Dem Gesetzentwurf zufolge können ab dem 29. März 2023 nur diejenigen von dieser Möglichkeit profitieren, die sich derzeit im Asylverfahren befinden.

Mehr Flexibilität bei Aufenthaltsgenehmigungen

Bisher sah das Aufenthaltsgesetz vor, dass die Einreise nach Deutschland immer mit einem Visum für einen bestimmten Zweck erfolgen musste. Das bedeutet beispielsweise, dass jemand, der mit einem Touristenvisum nach Deutschland einreist und innerhalb kurzer Zeit ein Jobangebot in Deutschland erhält, zunächst das Land verlassen und ein neues, maßgeschneidertes Visum beantragen muss. Zukünftig ist dies nicht mehr erforderlich und das Visum kann innerhalb der Aufenthaltsdauer in Deutschland entsprechend geändert werden.

T24

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