Die Klage der Bevölkerung der Region gegen den Steinbruch, der sich im Bezirk İkizdere von Rize befindet und weiterhin im geschützten İşkencedere-Tal gefördert wird, ist abgeschlossen. Das Gericht entschied, die Klage abzuweisen und erklärte, es gebe keine Einwände gegen Cengiz İnşaats Bau eines Steinbruchs im Tal.
Die erste Anhörung der am 17. März 2021 von der lokalen Bevölkerung eingereichten UVP-Aufhebungsklage fand vor 15 Tagen vor dem Verwaltungsgericht Rize statt, während Cengiz İnşaat weiterhin am Steinbruch arbeitet, der weiterhin im Iskencedere-Tal von Ikizdere produziert wird um das Material zu erhalten, das bei der Herstellung von Iyidere Logistics Port verwendet werden soll. Das Gericht erklärte, dass es seine Entscheidung nach 15 Tagen nach Anhörung der Anwälte der örtlichen Bevölkerung, des Ministeriums und des Unternehmens bekannt geben werde.
Laut den Nachrichten von İsmail Akduman aus Sözcü sah das Gericht, das die Entscheidung verkündete, keinen Schaden im Bau eines Steinbruchs im İşkencedere-Tal, einem der 200 verteidigten Täler der Welt. Anwalt des Falls Yakup OkumusogluEr reagierte mit den Worten: „Ich habe noch nie in meinem Leben eine solche Gerichtsentscheidung und ein solches Gericht gesehen, das das Gesetz kippt.“
„UVP ist nicht erforderlich, es gab keinen Widerspruch zu Recht und Gesetz“
Das Verwaltungsgericht Rize betonte, dass die Informationen und Unterlagen in der Fallakte und den von den Sachverständigen erstellten Gutachten gemeinsam ausgewertet und dabei folgende Begriffe verwendet wurden:
„Die Mindestanforderungen an den Projektumfang aufgrund der möglicherweise auftretenden Informationen und Dokumente zur Umwelt in Bezug auf landwirtschaftliche Flächen, Wasserressourcen, Waldflächen, Siedlungen, Vegetation und natürliches Leben sind im Vergleich zu den wissenschaftlichen auf einem akzeptablen Niveau aufgrund der zu ergreifenden Maßnahmen im Projekteinführungsdokument und der nachgereichten Informationen und Dokumente zum Dokument selbst. Es wird davon ausgegangen, dass es innerhalb des Wirkungsbereichs des Projekts keine zu schützenden Bereiche gibt, die die Sprengung Aktivitäten keine negativen Auswirkungen auf die nächstgelegenen Siedlungen und Autobahnen haben, dass Trink- und Brauchwasser nicht beeinträchtigt werden, dass die zu treffenden Vorkehrungen, insbesondere Staub, Lärm, Oberflächengewässer, im Hinblick auf wissenschaftliche Methoden ausreichende Eigenschaften aufweisen Dörfer Cevizlik und Gürdere des Distrikts İkizdere, Ministerium für Verkehr und Infrastruktur XI. Es wurde festgestellt und festgestellt, dass die Entscheidung, dass die UVP nicht erforderlich ist, die für das Walnuss-Basalt-Steinbruchprojekt, das von der Regionaldirektion betrieben werden soll, festgelegt wurde, keinen Widerspruch zu Gesetz und Gesetzgebung darstellt. Aus den erläuterten Gründen wurde beschlossen, den Fall abzuweisen.“
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