Der Oberste Gerichtshof in Sapporo, einer Stadt im Norden Japans, hat entschieden, dass das Verbot von gleichgeschlechtlichen Ehen gegen die Verfassung verstößt. Japan ist das einzige G7-Land, das die gleichgeschlechtliche Ehe nicht zulässt. Obwohl etwa 70 Prozent der Bevölkerung dafür sind, ist die konservative Liberaldemokratische Partei, zu der Premierminister Fumio Kushida gehört, dagegen. Das Gericht in Sapporo erklärte, dass die Bestimmungen im japanischen Zivilgesetzbuch, die die Ehe auf Personen unterschiedlichen Geschlechts beschränken, verfassungswidrig und diskriminierend seien. Allerdings wies es den Antrag der Kläger auf Entschädigung durch die Regierung ab. Das Gericht stellte fest, dass die Einführung der gleichgeschlechtlichen Ehe keine Nachteile oder schädlichen Auswirkungen zu haben scheine. Eine Entscheidung des Bezirksgerichts Tokio bezeichnete heute das Fehlen einer Anerkennung gleichgeschlechtlicher Ehen in Japan als verfassungswidrigen Zustand.