Diamant-Artillerie
Seit den Turbulenzen an den Flughäfen im vergangenen Sommer wegen des Personalmangels in Deutschland arbeitet die Regierung mit Hochdruck an einem neuen Fachkräftemigrationsgesetz. Der Textentwurf, der die wesentlichen Grenzen des neuen Gesetzes absteckt, wurde heute vom Ministerkomitee angenommen. Es wurde angekündigt, dass der Gesetzentwurf im Frühjahr nächsten Jahres in Kraft treten soll.
In den Erklärungen der Ministerinnen und Minister, die heute das Arbeitsmigrationsgesetz eingebracht haben, wurde darauf hingewiesen, dass die Bevölkerung in Deutschland immer älter wird und bis 2035 7 Millionen Fachkräfte verloren gehen, zusammen mit denen, die in Rente gehen. Wirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck wies darauf hin, dass die demografische Entwicklung in Deutschland seit Jahren bekannt sei, ein Zuwanderungsgesetz diesbezüglich aber aus irgendwelchen Gründen nicht erlassen werden könne. Habeck machte auf den Ernst der Lage aufmerksam: „Allein im Bereich Informatik fehlen 100.000 Mitarbeiter, im Bereich Solar- und Windkraft mehr als 200.000.“
Nach Angaben des Deutschen Instituts für Ökonomie wird die Zahl der ausgebildeten Fachkräfte, die 2020 noch bei 43 Millionen 500 Tausend lag, bis 2040 auf 38 Millionen zurückgehen. Die Handwerkskammern in Deutschland betonen, dass allein in den eigenen Branchen 250.000 Arbeitskräfte fehlen und fordern dringende Maßnahmen.
Andrea Nahles, Leiterin der Bundesagentur für Arbeit, der für Deutschland zuständigen Agentur für Arbeit, erklärt, dass die Standards, die Deutschland heute hat, ohne 400.000 qualifiziertes Personal pro Jahr nicht gehalten werden können und dass Verbesserungen schnell vorgenommen werden sollten.
Wer kann aus Ländern wie der Türkei kommen?
Die Verordnung, deren Entwurf heute vom Ministerausschuss angenommen wurde, basiert auf der Erleichterung der Fachkräftemigration nach Deutschland. Die Regelung erleichtert Personen mit Berufs- oder Hochschulabschluss, Vorkenntnissen der deutschen Sprache, Berufserfahrung, möglichst mit Deutschlandbezug und unter einem Jahr die Einreise nach Deutschland. Tatsächlich wurde im März 2020 eine gesetzliche Regelung zur Erleichterung der qualifizierten Arbeitsmigration von außerhalb der EU nach Deutschland erlassen, die jedoch keine Vorteile brachte, da sie in die Pandemiezeit fiel. Darüber hinaus verhinderten trotz der Verbesserungen die Bürokratie bei der Sicherstellung der Gleichwertigkeit der Diplome und Probleme bei Wetten wie Sprachkenntnisse Fortschritte.
Der heute ins Kabinett gekommene Entwurf ermöglicht es, das Gleichwertigkeitsverfahren eines Berufs- oder Hochschulabschlusses in Deutschland unter selbstverständlichen Voraussetzungen abzuschließen. So kann beispielsweise ein qualifizierter Arbeitnehmer kommen, der eine 2-jährige Berufsausbildung in einem Land außerhalb der EU, wie der Türkei, absolviert hat, mindestens 2 Jahre Berufserfahrung in diesem Bereich gesammelt hat und eine Stelle in Deutschland gefunden hat und ohne offizielle Anerkennung der Diplomgleichwertigkeit in Deutschland arbeiten.
Die Verordnung räumt Wettanbietern weitergehende Befugnisse ein, wie z. B. Vorkenntnisse der deutschen Sprache. In Deutschland hatten Wirtschaft und Industrie jahrelang darauf gedrängt, ihnen die Entscheidung zu überlassen, welches Element für sie geeigneter sei, aber es wurde nicht akzeptiert. Das neue Gesetz wird ihnen bei dieser Wette mehr Handlungsspielraum geben.
Ein weiterer wertvoller Aspekt der neuen Verordnung ist, dass die Verpflichtung einer ausgebildeten Person, in ihrem/seinem eigenen Bereich zu arbeiten, abgeschafft wird.
Auch das jährliche Mindesteinkommen, eines der größten Hemmnisse für die Ankunft von Abiturienten in Deutschland, wird gesenkt. Wer also nach Deutschland kommen möchte und sogar einen Job findet, wird kein Problem haben, nur weil sein Einkommen unter der Grundgrenze liegt.
Arbeits- und Sozialminister Hubertus Heil, der Architekt des Gesetzes, erklärte, heute sei ein „wichtiger Schritt“ getan worden und sagte: „Wir können die Zuwanderung nicht wie in der Vergangenheit der Bürokratie überlassen. Wir müssen uns bemühen, Arbeitskräfte zu holen Kraft für die Wohlfahrt und das Wirtschaftswachstum Deutschlands. Wir müssen die Zuwanderung qualifizierten Personals fordern. Sonst gibt es keine Gewähr für Wohlfahrt und soziale Sicherheit“, sagte er.
Der Minister betonte auch, dass es weltweit rund 100 Millionen deutschsprachige Menschen gibt, von denen 83 Millionen in Deutschland leben, und unterstrich, dass Deutschland im internationalen Zuwanderungswettbewerb nicht sehr vorteilhaft sei.
Stellenausschreibungen werden auf der internationalen Stellenbörse bekannt gegeben
Die erste Migrationsberatung für Fachkräfte, die nach Deutschland kommen wollen, erfolgt im eigenen Land. Mit der gesetzlichen Regelung ist geplant, die Visumverfahrenszeiten für qualifiziertes Personal wieder zu beschleunigen. Eine weitere Neuerung ist, dass Arbeitnehmer, die einen Abschluss haben und „großes Potenzial sehen“, ein Visum für 6 Monate erhalten können, um nach Deutschland zu kommen und einen Job zu suchen. Die wertvollste Regel ist dabei die Regelung der eigenen Existenzsicherung. Es wird ein System implementiert, bei dem der Incoming nach Kriterien wie Berufserfahrung, Sprachkenntnisse, Alter und Zugehörigkeit zu Deutschland bewertet wird. Die Details, wie genau das Punktesystem funktionieren wird, werden jedoch voraussichtlich nach Inkrafttreten des Entwurfs geklärt.
Beschäftigungsmöglichkeiten in Deutschland werden auch offen für internationale Bewerbungen über offizielle Seiten wie „Make it in Germany“ ausgeschrieben. Damit sollen Personen, die sich aus verschiedenen Ländern bewerben wollen, schneller informiert werden.
Die Expansion auf den Balkan weitet sich aus
Die Regierung strebt an, in Bereichen, in denen keine Qualifikation erforderlich ist und Hilfskräfte erforderlich sind, eine Bedürftigkeitsquote für einen bestimmten Zeitraum festzulegen und Personal ins Land zu holen. Dafür sieht die im Entwurf vorgesehene Regelung vor, ein Gehalt in Höhe des tariflich garantierten Einkommens zu zahlen. Damit soll verhindert werden, dass der Markt zu einem Niedrigpreissegment wird.
Auch das sogenannte Westbalkan-Arrangement, das seit 2016 für Staatsangehörige Albaniens, Bosniens, des Kosovo, Nordmazedoniens, Montenegros und Serbiens eine Erwerbstätigkeit in Deutschland vorsieht und 2023 ausläuft, wird unbefristet gestellt. In der Verordnung wird angestrebt, die für zukünftige Personen festgelegte Quote von 25.000 Personen pro Jahr zu erhöhen. Darüber hinaus soll der Anwendungsbereich auf weitere Länder ausgeweitet werden.
Gegen die Hauptopposition
Schätzungen zufolge wird die Zahl der qualifizierten Arbeitnehmer in Deutschland, die bei rund 43 Millionen liegt, aufgrund der demografischen Entwicklung in Deutschland bis 2040 auf 38 Millionen zurückgehen.
In Deutschland üben Arbeitgeber und Industrie seit langem Druck auf die Regierung aus, die Arbeitsmigration ins Land zu erleichtern. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) teilte mit, dass viele Unternehmen aufgrund fehlender Beschäftigung keine Ausschreibungen erhalten und ihr Arbeitstempo reduziert hätten. Vorstandsvorsitzender Peter Adrian sagte gegenüber dpa, man gehe davon aus, dass es mit dem neuen Artikel einfacher werde, qualifiziertes Personal aus Nicht-EU-Staaten zu rekrutieren. Laut Adrian ist die Personallücke nach dem Stromverbrauch das zweitgrößte Problem der Unternehmen in Deutschland.
Die Christliche Einheitspartei (CDU/CSU), die Zuwanderung nach Deutschland immer misstrauisch gegenübersteht, kritisiert die Neuregelung. Der CDU-Parteivorsitzende Friedrich Merz plädiert dafür, vor der Rekrutierung von Personal außerhalb der EU und der Vorbereitung einer neuen Zuwanderung darauf zu achten, Ausländer, die im Land nicht erwerbstätig sein können, ins Arbeitsleben zu holen.
T24