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RTÜK hat die Entscheidung zu ethischen Fragen im Kampf gegen Gewalt gegen Frauen in den Medien getroffen.

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Die ethischen Richtlinien bezüglich Gewalt gegen Frauen in den Medien wurden vom Obersten Rat für Rundfunk und Fernsehen (RTÜK) festgelegt. In der „Untersuchung zur Gewalt in Fernsehsendungen“ des Obersten Rates wurde festgestellt, dass 70 Prozent der Zuschauer der Meinung waren, dass Gewaltszenen im Fernsehen zu häufig vorkommen. Das verstörendste Bild von Gewalt, das auf den Bildschirmen gezeigt wurde, war Gewalt gegen Frauen, mit einem Anteil von 36,8 Prozent. Die „Ethischen Grundsätze zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen in den Medien“ wurden unter Berücksichtigung der bedeutenden Verantwortung der Medien im „4. Nationalen Aktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen“ entwickelt. Entsprechend den vom Obersten Rat genehmigten Beschlüssen sind bei Radio- und Fernsehsendungen sowie On-Demand-Rundfunkplattformen im Internet folgende Punkte zu beachten:

1. ZEIGEN SIE DEN TÄTER, NICHT DAS OPFER.
2. RECHTLICHE GEWALT.
3. NICHT RESPEKTIV, SCHULDIG.
4. UNTERSTÜTZEN SIE DEN KAMPF.
5. Seien Sie ein Vorbild für Kinder.
6. ERZÄHLEN SIE VON DER STARKEN DAME.
7. VERÖFFENTLICHEN SIE DIE STRAFE, ZEIGEN SIE GERECHTIGKEIT.
8. UNTERSTÜTZUNG ERHALTEN, UNTERSTÜTZUNG GEBEN.

Der Vorsitzende des RTÜK, Ebubekir Şahin, dankte den Mitgliedern des Obersten Rates für ihre einstimmige Entscheidung. Er betonte die Bedeutung einer klaren Haltung gegen Gewalt und Missbrauch von Frauen in den Medien. Er erklärte, dass Maßnahmen ergriffen werden müssen, um Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen und die Öffentlichkeit darüber zu informieren. Es wurde betont, dass die Medien eine wichtige Rolle bei der Prävention von Gewalt gegen Frauen spielen und dass ethische Grundsätze eingehalten werden müssen.

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