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In den vom Erdbeben betroffenen Provinzen wurden die Zahlungsfristen für Prämienschulden verlängert

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Die bestehenden Prämienschulden der Bosse in Kahramanmaraş, Hatay, Adıyaman und Malatya sowie den Bezirken İslahiye und Nurdağı in Gaziantep wurden auf den 29. Dezember verschoben.

Das Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit hat die bestehenden Prämienschulden der Arbeitgeber in den Bezirken Kahramanmaraş, Hatay, Adıyaman und Malatya sowie Gaziantep İslahiye und Nurdağı, die von den Erdbeben mit Schwerpunkt Maraş betroffen waren, im Rahmen der zwingenden Frist bis zum 29. Dezember verschoben Grundregelung.

In der schriftlichen Erklärung des Ministeriums hieß es, dass der zwingende Grund, der in diesen Provinzen und Bezirken am 31. Juli enden sollte, durch die Entscheidung des Präsidenten bis zum 30. November 2023 verlängert wurde. In der Erklärung wurde die Entscheidung über die Prämienschulden der Bosse in den betreffenden Provinzen und Bezirken sowie die Fristen für die Übermittlung von Informationen, Dokumenten und Erklärungen mitgeteilt.

Die Lieferfrist für die Informationen, Dokumente und Erklärungen (einschließlich Meldungen über Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten), die Arbeitgeber, Versicherte und in diesen Städten tätige allgemeine Krankenversicherer zwischen dem 6. Februar und dem 30. November 2023 abgeben müssen, wurde auf 15 Tage verlängert Dezember (einschließlich dieses Datums).

Werden die betreffenden Dokumente innerhalb dieser Frist zugestellt, gelten sie als innerhalb der gesetzlichen Frist zugestellt.

Bestehende Prämienschulden, deren Zahlungsfrist vor dem 6. Februar 2023 abgelaufen ist, sowie Prämienschulden für die Monate Januar, Februar, März, April, Mai, Juni, Juli, August, September und Oktober 2023 werden bis zum 29. Dezember verschoben etwaige Verzögerungsstrafen oder Verzögerungserhöhungen. .

Überfällige Schulden gelten als innerhalb der gesetzlichen Frist beglichen.

Für die umstrukturierten, aufgeschobenen und überfälligen Ratenschulden beträgt die Zahlungsfrist der Raten der Vorgesetzten, Versicherten und Begünstigten, die nicht in die Bedingung eingetreten sind, den Umstrukturierungs-/Ratenzahlungsprozess abzubrechen, ab dem 6. Februar, deren Zahlungsfrist zwischen dem 6. Februar und dem 6. Februar abläuft Der 30. November 2023 wurde bis zum 29. Dezember verlängert. In diesem Zeitraum gezahlte Raten gelten als innerhalb der gesetzlichen Frist gezahlt.

Bei Schulden im Rahmen der Kreditaufnahme und Belebung mit Fälligkeit vom 6. Februar – 29. Dezember 2023 wird als letzter Zahlungstermin der 29. Dezember 2023 berücksichtigt.

Als Prüftermine für Kontrollpflichtige, deren Prüftermine zwischen dem 1. Februar und dem 29. Dezember 2023 liegen, wurde der 29. Dezember 2023 festgelegt.

Keine Erhöhung der Latenz

Der endgültige Zahlungstermin für Unternehmensforderungen, die sich aus überhöhten oder ungerechtfertigten Zahlungen und öffentlichen Verlusten ergeben, die nicht in die Aufhebungsbedingung des Umstrukturierungs-/Ratenzahlungsprozesses eingetreten sind und deren Zahlungsfrist am 6. Februar 2023 abgelaufen ist, sowie für Forderungen, die bis November anfallen Der 30. Dezember ist der 29. Dezember, ohne dass es zu einer Erhöhung gemäß den einschlägigen Rechtsvorschriften kommt. Er wird auf verschoben.

Die diesjährigen Januar-, Februar-, März-, April-, Mai-, Juni-, Juli- und Augustmonate werden im Abschnitt „SGK-Meldungen“ der Sammel- und Prämienleistungserklärungen für September und Oktober bis zum 15. Dezember eingereicht und die anfallenden Prämienschulden bis dahin beglichen 29. Dezember gelten die betreffenden Verpflichtungen als innerhalb der gesetzlichen Frist erfüllt. (AA)

T24

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