Auf der Straße verboten: Strafen für diejenigen, die sich nicht an die Regeln halten, wurden im Abschnitt „Opfer“ bekannt gegeben
Das Ministerium für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel hat die Strafe für diejenigen angekündigt, die Opfer und Teile an öffentlichen Orten wie Parks, Gärten, Alleen, Straßen, Gebäudefassaden und Plätzen verkaufen, sowie für diejenigen, die nicht die erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen treffen in für den Abschnitt geeigneten Bereichen. Der Erklärung zufolge wird gegen diese Personen eine Verwaltungsstrafe von 3.36 Lira verhängt.
Nach Angaben des Ministeriums werden die Kontrollteams der Generaldirektion für Umweltverträglichkeitsprüfung, -genehmigung und -kontrolle während des Eid al-Adha im Rahmen der Maßnahmen zur Vorbeugung der Umweltgesundheit die Verkaufs- und Schlachtbereiche inspizieren vor Beeinträchtigungen in den Opferverkaufs- und Schlachtbereichen.
In diesem Zusammenhang sind diejenigen, die solche Aktivitäten an Orten wie Parks, Gärten, Straßen, Gebäudefronten, Plätzen ausüben, die für die Öffentlichkeit zugänglich und nicht für den Verkauf von Opfergaben geeignet sind, und diejenigen, die nicht das Notwendige mitnehmen Maßnahmen in für den Abschnitt geeigneten Gebieten betragen 3.000 36 Lira im Vergleich zum 20. Punkt des Umweltgesetzes. Es wird eine Verwaltungsstrafe verhängt.
Die Säcke werden ordnungsgemäß verschlossen, zugebunden und an die städtischen Sauberkeitsgruppen geliefert, die während des Eid al-Adha regelmäßig für den Dienst sorgen. (AA)
T24