Wirtschaft

Die Blockade des Finanzministeriums gegen die HDP wird am Montag besprochen

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HDP legte gegen die Entscheidung Widerspruch ein. Daraufhin hob der Oberste Gerichtshof die vorsorgliche Sperrentscheidung am 9. März entgegen seiner ersten Entscheidung mit Stimmenmehrheit auf. Nach der Wahl forderte die Generalstaatsanwaltschaft des Kassationsgerichts, die 400 Millionen 228 Tausend TL Staatshilfe, die der HDP aufgrund des Wahljahres extra gezahlt wurde, erneut zu sperren, mit der Begründung, die Partei habe sich nicht beteiligt bei der Wahl am 14. Mai. Die Generalstaatsanwaltschaft forderte, dass der ausgegebene Teil der Hilfe von der Partei und den verbundenen Parteien eingezogen und an die Staatskasse überwiesen wird. Das Verfassungsgericht setzte den Antrag der Oberstaatsanwaltschaft umgehend auf seine Tagesordnung. Der Oberste Gerichtshof wird am Montag, 19. Juni, um 09:30 Uhr zusammentreten, um über den Antrag zu entscheiden.

Oluç: Nicht im AYM-Gesetz

Auch der stellvertretende Vorsitzende des Clusters der Grünen Linken, Saruhan Oluç, erörterte das Thema auf der Pressekonferenz: „Während der Entscheidung über die Schließung der Partei kann es sein, dass die Partei geschlossen wird oder die Staatshilfe ganz oder teilweise gekürzt wird.“ Allerdings gibt es im Verfassungsgerichtsgesetz keine Bestimmungen, die die Ergreifung von Maßnahmen oder die Nichtgewährung von Finanzhilfen ermöglichen.“

MHP: Wie wird es zurückgenommen?

Der stellvertretende MHP-Generalführer Feti Yıldız reagierte auf seinem Social-Media-Account auf den Vorgang. Yıldız sagte: „Die Generalstaatsanwaltschaft des Obersten Gerichtshofs forderte Maßnahmen für 400 Millionen der 600 Millionen 343.000 TL Staatshilfe, die der Partei aufgrund der Nichtteilnahme der HDP an den Wahlen gewährt wurden.“ Es hat nichts damit zu tun, ob die Anfrage geschlossen ist oder nicht. OK. Wie werden die für die Wahlen bereitgestellten Staatshilfen zurückgefordert? Gibt es eine logische Erklärung dafür, dass die vorsorglichen Entscheidungen nicht bis zum Abschluss des Falles fortbestehen? genannt.

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