Politik

Neue Entwicklung in der Klage gegen Çağatay Akman

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Der Prozess gegen Sänger Çağatay Akman wurde mit dem Argument fortgesetzt, dass seine Ex-Freundin Öykü Uslu vor seiner Tür stand und Uslu und seinen Freund, der ihn vertreiben wollte, misshandelte.

HABE DIE BESCHWERDE ZURÜCKGEZOGEN

Bei der Anhörung zog Akman die Beschwerde seiner Ex-Freundin Uslu zurück. Der Fall bezüglich der These, dass der Musiker Çağatay Akman am 23. Juli 2021 vor die Wohnung seiner Ex-Freundin Öykü Uslu ging und dass Uslu seinen Freund Furkan Ayaz informierte, dass er nicht weggehen wollte, und sie beide schlug, wurde fortgesetzt gehört. Bei der Anhörung vor dem 50. Strafgericht erster Instanz in Istanbul war der Angeklagte Çağatay Akman anwesend.

„Meine Beschwerde über Furkan Ayaz geht weiter“

Akman, der sich bei der Anhörung verteidigte, sagte: „Ich ziehe meine Beschwerde von Öykü Uslu zurück.“ Zati hat es ebenfalls zurückgezogen, aber meine Beschwerde über Furkan Ayaz geht weiter.“ Das Gericht verkündete seine Zwischenentscheidung und verschob die Anhörung, um die Zeugen anzuhören und die fehlenden Fragen zu klären.

„SEINE BESCHWERDE GEHT WEITER“

Als Akman nach der Anhörung den Gerichtssaal verließ, sagte er zu den Pressevertretern: „Als Gruppe haben wir die Beschwerde tatsächlich aufgegeben.“ Ich habe immer noch eine Beschwerde über die andere Person. „Seine Beschwerde geht weiter“, sagte er in dem Formular.

DETAILS DES ANSPRUCHS

In der von der Istanbuler Generalstaatsanwaltschaft erstellten Anklageschrift wurde dem Verdächtigen Çağatay Akman eine Freiheitsstrafe von 8 Monaten bis 2 Jahren wegen „einfacher Körperverletzung“, von 1 Jahr bis 4 Jahren wegen „Drohung“ und von 7 Monaten bis 4 Jahren auferlegt Jahre und 8 Monate wegen „Beleidigung“, zweimal für Öykü und Furkan. Es wurde gefordert, dass er zu einer Gefängnisstrafe von insgesamt 2 Jahren, 3 Monaten und 10 Jahren und 8 Monaten verurteilt wird.

In der Anklageschrift wurde außerdem gefordert, dass die klagenden Verdächtigen Öykü Uslu und Furkan Ayaz wegen eines anderen Verbrechens der „einfachen Körperverletzung“ zu 4 Monaten bis 1 Jahr und wegen „Beleidigung“ zu 3 Monaten und 15 Tagen bis 2 Jahren und 4 Monaten verurteilt werden. .

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