Wirtschaft

Die AK-Partei MYK trifft sich unter dem Vorsitz von Erdoğan

Werbung

Türkiye ist gestern zu den Wahlen gegangen. Die restlichen Wahlen für den zweiten Typ finden am 28. Mai statt. Nach neuesten Informationen wird die AK-Partei FMC unter dem Vorsitz von Präsident Erdogan zusammentreten.

 

Türkiye WIRD AM 28. MAI WIEDER ZU DEN FUSSBALLSCHUHEN GEHEN

Die Türkei wird am 28. Mai erneut wählen, da es sich bei den Präsidentschaftswahlen weiterhin um die zweite Wahl handelt.

Gemäß den diskontinuierlichen Ergebnissen der Präsidentschaftswahl und der 28. Parlamentswahl, die vom YSK-Vorsitzenden Ahmet Yener bekannt gegeben wurden; Der Präsidentschaftskandidat der Volksallianz, Recep Tayyip Erdoğan, erhielt 49,51 Prozent, der Präsidentschaftskandidat der Nation Alliance, Kemal Kılıçdaroğlu, 44,80 Prozent, der Präsidentschaftskandidat der CET Alliance, Sinan Ogan, 5,17 Prozent und Muharrem Ince, 0,44 Prozent. Demnach wird die Türkei am Sonntag, 28. Mai, erneut zur Wahl gehen, um den Präsidenten zu bestimmen. Im zweiten Wahlgang tritt Recep Tayyip Erdogan mit den meisten Stimmen im ersten Wahlgang gegen Kemal Kılıçdaroğlu an.

Nach dem YSK-Kalender; Die endgültigen Wahlergebnisse werden an die zuständigen Behörden übermittelt und am 19. Mai im Amtsblatt sowie im Radio und Fernsehen bekannt gegeben. Am 20. Mai beginnen türkische Staatsbürger, deren Register im Ausland geführt werden, an Zollkontrollen und Wahllokalen im Ausland für den zweiten Typ zu stimmen. Am 24. Mai endet der Wahlprozess im Ausland. Darüber hinaus beginnen am selben Tag Propagandareden in Radio und Fernsehen. Die Wahlkampagne endet ebenfalls am 27. Mai um 18:00 Uhr. Am Sonntag, den 28. Mai, wird Türkiye zur Wahl gehen.

Am 29. Mai werden die Ergebnisse der Präsidentschaftswahlen vom YSK bekannt gegeben. Die Einspruchsfrist gegen die Beschlüsse und Protokolle der Urnenausschüsse bei den Bezirkswahlausschüssen am selben Tag endet um 17.00 Uhr und die Einsprüche werden von den Bezirkswahlausschüssen bis spätestens 23.59 Uhr entschieden. Am 30. Mai wird das gleiche Verfahren für die Einsprüche gegen die Beschlüsse der Bezirkswahlausschüsse und der Provinzwahlräte fortgesetzt. Am 31. Mai läuft die Frist für die Berufung beim YSK gegen die Beschlüsse des Provinzwahlrats und das Fusionsprotokoll der Provinz ab. Am 1. Juni wird über Einsprüche gegen die Beschlüsse des Provinzwahlrats und das Provinzvereinigungsprotokoll vom YSK entschieden und die endgültigen Wahlergebnisse werden an die zuständigen Behörden übermittelt, um sie im Amtsblatt, im Radio und im Fernsehen bekannt zu geben.

Staatsangehörigkeit

Ähnliche Artikel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"