Wirtschaft

Last Minute: Wie wird der 14-tägige Prozess bei der zweiten Art von Wahlen ablaufen?

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ASLIHAN ALTAY KARATAŞ/ANKARA- Die Wahl des 13. Präsidenten, der ab dem 100. Jahrestag der Republik fünf Jahre lang im Amt sein wird, war atemberaubend. Bei der ersten Runde der Präsidentschaftswahlen, die gestern stattfand, konnten alle drei Kandidaten nicht 50 Prozent plus eine Stimme erreichen, was für die Wahl ausreichte. Laut YSK-Erklärung erhielt Präsident Recep Tayyip Erdoğan, der Kandidat der Volksallianz, 49,49 Prozent und Kemal Kılıçdaroğlu, der Kandidat der Nationalen Allianz, 44,79 Prozent, verglichen mit 02:25. Laut dem vom Obersten Wahlausschuss (YSK) bekannt gegebenen Wahlkalender findet die zweite Wahl am 28. Mai statt.

Sollten alle drei Kandidaten bei der ersten Art der Präsidentschaftswahl nicht genügend Stimmen erreichen, findet die zweite Art am 28. Mai statt, wie aus dem vom Obersten Wahlausschuss (YSK) bekannt gegebenen Wahlkalender hervorgeht.

Dementsprechend werden der Präsidentschaftskandidat der Volksallianz, Recep Tayyip Erdogan, und der Kandidat der Nation, Kemal Kılıçdaroğlu, in der zweiten Medizin gegeneinander antreten. Sollte einer der zur Teilnahme am zweiten Wahlgang berechtigten Kandidaten aus irgendeinem Grund nicht an der Wahl teilnehmen, endet die Frist für die Ersatzbesetzung heute um 17.00 Uhr. Im Falle einer Verzögerung bei der Bekanntgabe der diskontinuierlichen Ergebnisse wird der Wahlkalender für den Ersatzkandidaten entsprechend befolgt.

4-tägiges Berufungsverfahren

Mit dem Prestige des 15. Mai beginnt die Propagandaperiode für die Kandidaten, die in den zweiten Typ fallen. Die Einspruchsfrist bei den Bezirkswahlräten gegen die Beschlüsse und Protokolle der Wahlurnenräte endet am selben Tag um 17.00 Uhr und wird von den Bezirkswahlausschüssen bis spätestens 23.59 Uhr entschieden.

Die Einspruchsfrist beim Landeswahlrat gegen die Beschlüsse des Bezirkswahlrates und des Zusammenlegungsprotokolls am 16. Mai endet um 17.00 Uhr und die Einsprüche werden von den Landeswahlausschüssen bis spätestens 23.59 Uhr entschieden. Am 17. Mai endet die Frist für die Berufung beim YSK gegen die Beschlüsse des Provinzwahlrates und das Protokoll der Provinzvereinigung um 17.00 Uhr. Die Bezirkswahlausschüsse werden mit der Bearbeitung der Änderungen des Wahlurnenrates und anderer Beamter in SEÇSİS beginnen. Der Wahlvorstand des Überseebezirks wird, falls vorhanden, Änderungen im Lager- und Transportrat, im Wahlurnenausschuss und anderen Beamten vornehmen. Am 18. Mai wird über Einsprüche gegen die Beschlüsse des Provinzwahlrates und das Protokoll der Vereinigung der Provinzen vom YSK entschieden. Am 19. Mai werden die endgültigen Wahlergebnisse von der YSK an die zuständigen Behörden übermittelt, um sie im Amtsblatt sowie im Radio und Fernsehen bekannt zu geben. Am 20. Mai beginnt der Abstimmungsprozess an den Zolltoren und im Ausland. Am 24. Mai endet der Wahlprozess im Ausland.

Vorläufiges Ergebnis am 24. Mai

Mit dem Prestige des 24. Mai beginnen die Propagandareden der Kandidaten in Radio und Fernsehen. Die Wahlpropagandaperiode endet am 27. Mai um 18:00 Uhr.

Der Abstimmungstag in der zweiten Medizin wird der 28. Mai sein. Am 29. Mai werden die diskontinuierlichen Ergebnisse der Präsidentschaftswahl bekannt gegeben. Die Einspruchsfrist bei den Bezirkswahlräten gegen die Beschlüsse und Protokolle der Wahlurnenräte endet am selben Tag um 17.00 Uhr und die Einsprüche werden von den Bezirkswahlausschüssen bis spätestens 23.59 Uhr entschieden. Am 30. Mai endet das Einspruchsverfahren bei den Landeswahlräten gegen die Beschlüsse des Kreiswahlrates und das Zusammenlegungsprotokoll um 17.00 Uhr und wird bis spätestens 23.59 Uhr entschieden. Am 31. Mai läuft die Frist für die Berufung beim YSK gegen die Entscheidungen des Provinzwahlausschusses und das Provinzvereinigungsprotokoll ab.

Endgültiges Ergebnis am 1. Juni

Am 1. Juni wird über Einsprüche gegen die Beschlüsse des Provinzwahlrats und das Fusionsprotokoll der Provinz vom YSK entschieden. Die endgültigen Wahlergebnisse werden von der YSK an die zuständigen Behörden übermittelt, um sie im Amtsblatt sowie im Radio und Fernsehen bekannt zu geben.

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