Wirtschaft

Er starb durch Sturz aus dem Zwischengeschoss: Der Manager sagte: „Der Auftragnehmer ist in diesem Fall schuld“

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Der Vorfall ereignete sich am 21. März im Stadtteil Çarkıpare im zentralen Bezirk Sarıçam. Demnach sei Gönül Tekin (56), der zur Behandlung aus Gaziantep nach Adana gekommen war, nach dessen Untersuchungen im Krankenhaus zu seinem älteren Bruder Mustafa Paldır (63) nach Hause gegangen. Als er die Wohnung betrat, sah Tekin, dass der Strom abgestellt war, und ging zur Treppe, um in die Wohnung im 1. Stock zu gelangen.

Als Tekin im Dunkeln die Treppe hinaufstieg, dachte er, er hätte den ersten Stock erreicht und fiel in den Korridorraum im Zwischengeschoss und krachte aus 3 Metern Höhe auf den Betonboden. Mustafa Paldır, der auf den Schrei seines Bruders hinlief, informierte den Krankenwagen über die Situation. Tekin, der in das Ausbildungs- und Forschungskrankenhaus von Adana Kent gebracht wurde, verlor am 10. April seine Lebensmühe, die 23 Tage gedauert hatte.

„ICH WUSSTE NICHTS ÜBER DEN RAUM“

Ans Licht kam auch die Aussage des Managers Numan A., der vom Gericht aufgrund „gerichtlicher Kontrolle“ in Gewahrsam genommen und wieder freigelassen wurde. Numan A. erklärte, dass er seit 2020 der Manager der Wohnung Çilingiroğlu sei, in der sich der Vorfall ereignete, und sagte: „Ich wohne jedoch nicht in dieser Wohnung. Ich interessiere mich nur für die Sauberkeit der Wohnung, das Einziehen der Gebühren, das Bezahlen der Stromrechnung und die Wartung und Reparatur des Aufzugs“, sagte er.

Numan A. erklärte, er wisse von der Stelle, an der Gönül Tekin nach dem Vorfall stürzte und starb, und sagte: „Da ich nicht in der Wohnung wohnte, benutzte ich immer den Aufzug, wenn ich nach oben ging. Ich war mir des Platzes am Ausgang der Treppe im Zwischengeschoss über dem Erdgeschoss nicht bewusst. Wenn ich informiert worden wäre, hätte ich es auf jeden Fall getan. Ich finde, dem Gebäude fehlt es an Struktur. Denn der Teil, wo das Opfer fiel, war kein Ort, der später gebaut wurde.“

„FEHLER UNTERNEHMER“

Numan A. fuhr mit seiner Aussage fort: „Der Auftragnehmer hat in diesem Fall einen Fehler. Denn der Teil, wo das Opfer fiel, war kein Ort, der später gebaut wurde. Als ich zum Manager gewählt wurde, haben nur 3 Personen in der Wohnung das Entscheidungsbuch unterschrieben. So wurde ich Administrator. Aber ich denke nicht, dass es generisch ist. Weil in dieser Wohnung 30 Wohnungen sind. Aus diesem Grund haben sie mich nicht stilgerecht zum Manager gewählt. Da ich kein Legal Manager bin, akzeptiere ich die gegen mich erhobenen Vorwürfe nicht.“

„MEIN KUNDE LIEGT NICHT DURCH MÄNGEL IM FALSCH“

HD, der Anwalt von Numan A., betonte, dass der Auftrag seines Mandanten vor Gericht um ein weiteres Jahr verlängert worden sei und er zum Zeitpunkt des Vorfalls keinen Managertitel besäße. HD sagte: „Aufgrund des fortgeschrittenen Alters der Wohnungseigentümer forderten sie jedoch einige Arbeiten von meinem Mandanten an. Dass es sich um ein umgesiedeltes Gebäude handelt und das Nachbesetzungsgebäude aufgrund eines zufälligen Eingriffs eine Fehlsituation darstellt, ist somit eine reine Wortsache. Für diesen Mangel sind die ausführende Baufirma, die Nutzergemeinde und die Wohnungseigentümer verantwortlich.

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