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Letzter Tag für die Parlamentskandidaten der Parteien: Wie funktioniert der Wahlkalender?

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Während der Countdown für die am 14. Mai stattfindenden Präsidentschaftswahlen und die Parlamentswahlen der 28. Periode weiterläuft, endet die Frist für die politischen Parteien zur Einreichung ihrer parlamentarischen Kandidatenlisten beim Obersten Wahlrat (YSK) heute um 17.00 Uhr. bei der Präsidentschaftswahl Kemal Kilicdaroglu, Muharrem Ince, Recep Tayyip ErdoğanUnd Sinan Oganwird antreten.

Am 8. April wurde bei der YSK ausgelost, um die Positionen von Bündnissen und politischen Parteien auf dem kombinierten Stimmzettel zu bestimmen.

Auf den kombinierten Stimmzetteln belegt die People’s Alliance den 8. Platz, die Labour and Freedom Alliance den 9., die Nation Alliance den 18. und die Cet Alliance den 19. Platz.

Bündnisse und Parteien haben definitiv ihren Platz auf dem Stimmzettel.

Einige Parteien, etwa die MHP, hatten zuvor ihre Kandidatenlisten bei der YSK eingereicht.

Bei der Auslosung am 1. April wurden die Plätze der Präsidentschaftskandidaten auf den Stimmzetteln ermittelt.

Auf dem Stimmzettel wird Erdoğan auf dem 1. Platz stehen, İnce auf dem 2. Platz, Kılıçdaroğlu auf dem 3. Platz und Ogan auf dem 4. Platz.

Die Hängelisten des Bezirks Mukhtar, die am 20. März von den Bezirkswahlausschüssen zur Aktualisierung ausgesetzt wurden, und die Hängelisten der Häftlinge und Verurteilten wegen fahrlässiger Verbrechen wurden am Sonntag, dem 2. April, ausgesetzt. Auch die Einspruchsfrist gegen die Listen ist abgelaufen.

Es besteht die Möglichkeit, die Wählerregistrierung über E-Government zu steuern.

Politische Parteien müssen ihre Kandidatenlisten spätestens am 9. April beim Obersten Wahlausschuss (YSK) einreichen.

Die endgültigen Kandidatenlisten werden am 19. April, 10 Tage nach dem Bewerbungstermin, bekannt gegeben.

Wertvolle Stationen des Wahlkalenders

9. April: Die Frist für die Einreichung der Kandidatenlisten der Parlamentskandidaten für die Wahlkreise, in denen sie an den Wahlen teilnehmen werden, in einem tragbaren Speicher und in Papierform gegen Erhalt der Unterlagen durch die Zentralen der politischen Parteien an die YSK wird verfallen um 17.00 Uhr. Das YSK beginnt mit der Prüfung der von den Parteien vorgelegten Kandidatenlisten.

Gleichzeitig endet die Bewerbungsfrist bei den Landeswahlräten für unabhängige Parlamentskandidaten, und die Landeswahlausschüsse werden dem YSK die unabhängigen Parlamentskandidaten mitteilen.

10. April:Gemäß den von der Generaldirektion für Bevölkerungs- und Staatsbürgerschaftsangelegenheiten erhaltenen Informationen wird die Bearbeitung verstorbener Wähler und derjenigen, denen die Staatsbürgerschaft der Republik Türkei entzogen wurde, von der Generaldirektion für Wählerverzeichnis abgeschlossen.

12. April: Nationale und internationale Wählerverzeichnisse werden gefestigt. Die Orte und Wahlurnen, an denen die inländischen Wähler ihre Stimme abgeben, werden festgelegt.

19. April: Mit der Abgabe und Verteilung der Wählerinformationsblätter wird begonnen, und die politischen Parteien werden aufgefordert, die Listen der Mitglieder, die an der Wahlurne teilnehmen werden, dem Vorsitzenden des Bezirkswahlausschusses vorzulegen. Das YSK wird die endgültigen Abgeordnetenlisten an die Wahlräte der Provinzen senden, die mit dem Ansehen der Wahlkreise bekannt gegeben werden, und an die zuständigen Behörden, die im Amtsblatt, im Radio und im Fernsehen veröffentlicht werden.

27. April:Der Wahlprozess im Ausland beginnt mit den Zolltoren.

4. Mai:Propagandafreiheit und einige Wahlverbote werden beginnen.

7. Mai: Radio- und Fernsehpropagandareden werden beginnen. Die Verteilung der Wählerinformationsblätter an die Wähler wird abgeschlossen.

9. Mai:Das Abstimmungsverfahren im Ausland wird beendet.

13. Mai:Der Wahlpropagandaprozess endet mit dem Prestige um 18.00 Uhr.

14. Mai: Abstimmungstag. Die Wahlverbote enden um 24.00 Uhr. Die nicht fortlaufenden Ergebnisse der Präsidentschaftswahl werden bis 23:59 Uhr bekannt gegeben.

Wird im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit der gültigen Stimmen nicht erreicht, findet dieser am 28. Mai statt.

Der Wahlkalender für die Zweitstimme der Präsidentschaftswahl funktioniert wie folgt:

15. Mai: Nimmt einer der zur Teilnahme am zweiten Wahlgang berechtigten Kandidaten aus irgendwelchen Gründen nicht an der Wahl teil, endet die für die Vertretung von Kandidaten bestimmte Frist um 17.00 Uhr. Im Falle einer Verzögerung bei der Bekanntgabe der unterbrochenen Ergebnisse wird der Wahlkalender für den Ersatzkandidaten entsprechend befolgt. Die Propagandazeit beginnt. Die Widerspruchsfrist bei den Kreiswahlräten gegen die Beschlüsse und Protokolle der Wahlurnenräte endet um 17.00 Uhr und wird von den Kreiswahlausschüssen bis spätestens 23.59 Uhr entschieden.

16. Mai:Die beim Landeswahlausschuss einzureichende Einspruchsfrist gegen die Beschlüsse des Kreiswahlausschusses und das Zusammenlegungsprotokoll endet um 17.00 Uhr und die Einsprüche werden von den Landeswahlausschüssen bis spätestens 23.59 Uhr entschieden.

17. Mai: Die Berufungsfrist beim YSK gegen die Entscheidungen des Provinzialwahlrates und das Protokoll der Vereinigung der Provinzen läuft um 17.00 Uhr ab. Die Bezirkswahlausschüsse werden mit der Bearbeitung der Änderungen des Wahlurnenrats und anderer Beamter in SEÇSİS beginnen. Der Wahlausschuss des Auslandsbezirks wird, falls vorhanden, Änderungen am Lagerungs- und Transportausschuss, dem Wahlurnenrat und anderen Beamten vornehmen.

18. Mai:Über Einsprüche gegen die Entscheidungen des Landeswahlausschusses und das Protokoll der Vereinigung der Länder entscheidet der YSK.

19. Mai:Die endgültigen Wahlergebnisse werden von der YSK an die zuständigen Behörden übermittelt, um sie im Amtsblatt, Radio und Fernsehen bekannt zu geben.

20. Mai:Der Abstimmungsprozess beginnt an den Zolltoren und im Ausland.

22. Mai:Beim YSK wird ein Los ausgelost, um die Ausstrahlung und den Zeitpunkt der Propagandareden zu bestimmen, die die Präsidentschaftskandidaten in Radio und Fernsehen halten werden.

24. Mai: Das Abstimmungsverfahren im Ausland wird beendet. Radio- und Fernsehpropagandareden werden beginnen.

27. Mai:Die Wahlpropaganda endet um 18:00 Uhr.

28. Mai:Abstimmungstag.

29. Mai: Die unsteten Ergebnisse der Präsidentschaftswahlen werden bekannt gegeben. Die Widerspruchsfrist bei den Kreiswahlräten gegen die Beschlüsse und Protokolle der Urnenräte endet um 17.00 Uhr und die Einsprüche werden bis spätestens 23.59 Uhr von den Kreiswahlausschüssen entschieden.

30. Mai:Das Widerspruchsverfahren bei den Landeswahlräten gegen die Beschlüsse des Kreiswahlausschusses und das Zusammenlegungsprotokoll endet um 17.00 Uhr und wird bis spätestens 23.59 Uhr entschieden.

31. Mai:Die Berufungsfrist beim YSK gegen die Entscheidungen des Landeswahlausschusses und das Protokoll der Vereinigung der Länder läuft ab.

1 Juni: Über Einsprüche gegen die Landeswahlratsbeschlüsse und das Landesfusionsprotokoll entscheidet der YSK. Die endgültigen Wahlergebnisse werden von der YSK an die zuständigen Behörden übermittelt, um sie im Amtsblatt, Radio und Fernsehen bekannt zu geben.

Was bedeutet der Wiederwahlbeschluss?

Gemäß Artikel 116 der Verfassung kann die Große Nationalversammlung der Türkei (TBMM) mit einer Mehrheit von drei Fünfteln oder 360 der Gesamtzahl der Mitglieder beschließen, die Wahlen zu erneuern.

Der Präsident hat auch das Recht, eine Neuwahl zu beschließen.

Die Entscheidung des Präsidenten, die Wahlen zu erneuern, bedeutet jedoch nicht die „Auflösung des Parlaments“. Daher kann die Versammlung ihre Arbeit fortsetzen, bis sie beschließt, aufgrund der Wahl einen Mittelweg zu finden.

Wird sich die Zahl der Abgeordneten in 11 vom Erdbeben betroffenen Provinzen ändern?

Basierend auf der Volkszählung vom 31. Dezember 2022 gab YSK die Anzahl der von den Provinzen zu vergebenden Abgeordneten bekannt. Daher wird sich die Zahl der Abgeordneten in den vom Erdbeben betroffenen Provinzen nicht ändern.

Gemäß der von der YSK am 2. März 2023 bekannt gegebenen Entscheidung werden die Abgeordneten Adana 15, Şanlıurfa 14, Gaziantep 14, Diyarbakır 12, Hatay 11, Kahramanmaraş 8, Malatya 6, Adıyaman 5, Osmaniye 4, Kilis 2 gewählt.

Laut der vom YSK durchgeführten Arbeit wird sich die Anzahl der Abgeordneten, die von den Provinzen, die Einwanderer entsenden, und den Provinzen, die Einwanderung erhalten, zu wählen ist, unabhängig davon, wie groß die Zahl ist, nicht ändern.

Wie werden Erdbebenopfer abstimmen?

Diejenigen, die in 11 Provinzen leben, die von den Beben im Zentrum von Kahramanmaraş am 6. Februar betroffen waren, können, wenn sie nicht aus ihren Provinzen weggezogen sind, an Orten wählen, die gemäß den aktuellen Wählerverzeichnissen von der YSK bestimmt werden bestimmen die Abgeordneten und Präsidenten der Provinzen, in denen sie sich befinden.

YSK ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen für Bürger zu treffen, die sich in Zeltstädten oder in Containern aufhalten. Bürger, die in andere Provinzen gezogen sind, können ihre Wählerverzeichnisse in die Provinzen tragen, in denen sie sich befinden, und ihre Stimmen gelten für die Parlamentswahlen dieser Provinz.

Beispielsweise kann ein Wähler, der von Hatay nach Ankara gezogen ist, in der Provinz, in die er gezogen ist, wählen, aber seine Stimmen sind für die Parlamentswahlen in Ankara gültig.

Wie wird der Präsident gewählt, und wenn der erste Typ keine Mehrheit erreichen kann, wann wird der zweite Typ gewählt?
Bei der Präsidentschaftswahl, die zusammen mit den Parlamentswahlen der 28. Periode am 14. Mai stattfindet, muss der Kandidat die absolute Mehrheit der Stimmen erhalten, also mindestens 50 Prozent plus 1 Stimme.

Erreicht kein Kandidat die erforderliche Mehrheit in der ersten Medizin, findet die zweite Medizin am 28. Mai statt.

Beim zweiten Geschlecht treten die beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen in der ersten Medizin gegeneinander an, und der Präsident, der die Mehrheit der gültigen Stimmen erhält, wird gewählt.

Wie wird die neue Wahlhürde angewendet und wie wird die Wahlhürde für die Parteien im Bündnis berechnet?

Damit politische Parteien Abgeordnete wählen können, müssen sie entweder allein oder in einem Bündnis die Länderhürde überschreiten, und die Gesamtstimmen dieses Bündnisses müssen die nach den gültigen Stimmen ermittelte Länderhürde überschreiten.

Mit der im vergangenen Jahr vorgenommenen Gesetzesänderung wurde die Länderschwelle auf 7 Prozent gesenkt.

Bei Wahlen mit dem Bündnis gilt, wenn die Gesamtstimmen des Bündnisses 7 Prozent überschreiten, die politischen Parteien innerhalb des Bündnisses als über die Schwelle gegangen.

Wie wird die Zahl der Abgeordneten der Bündnisparteien berechnet?

Mit der am 6. April 2022 in Kraft getretenen Wahlgesetzänderung wird, sofern das Bündnis die Schwelle überschreitet, die Anzahl der Abgeordneten jeder politischen Partei berechnet, indem die Gesamtzahl der Abgeordneten, die das Bündnis erhält, nach dem Satz von dividiert wird Stimmen, die jede Partei erhalten hat.

Dieses System kann zur Wahl von weniger Abgeordneten durch die politischen Parteien mit niedrigen Stimmen im Bündnis führen.

Bei den Wahlen 2018 wurde die Anzahl der Abgeordneten der Parteien, die dem Bündnis beigetreten sind, berechnet, indem die Gesamtstimmen des Bündnisses durch die Stimmen dividiert wurden, die die Parteien im Zusammenhang mit einer Wahl erhalten haben.

T24

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