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15-tägiges Aktionsverbot in Siirt

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Siirt-Gouverneursamt, alle Arten von „Der Zugang von Personen und Fahrzeugen zu den Enden der Provinz durch Bewegungen und Aktivitäten wie Versammlungen, Märsche, Proteste und Pressemitteilungen mit dem Ziel, diese Bewegungen und Aktivitäten zu unterstützen, ist ab dem 31. März für 15 Tage verboten.“angekündigt.

In der Erklärung des Gouverneurs von Siirt zu diesem Thema, „Die türkischen Streitkräfte erklärten, dass die laufenden Operationen in Syrien und im Irak und die jüngsten Terrorbewegungen in der Türkei berücksichtigt wurden, und sie nahmen an allen Arten von Treffen, Märschen, Protesten und Pressemitteilungen in der ganzen Stadt sowie an diesen Bewegungen und Aktivitäten teil. Durch die Erklärung, dass die Einreise von Personen und Fahrzeugen an die Enden der Provinz mit dem Ziel, eine Unterstützung zu leisten, mit einer Frist von 15 Tagen ab dem 31. März verboten ist., waren folgende Wörter enthalten:

„In Anbetracht der laufenden Operationen unserer türkischen Streitkräfte gegen Terrororganisationen, die in Syrien und im Irak operieren, und der jüngsten Terrorbewegungen in unserem Land, indem wir die Möglichkeit von Gewaltaktionen, Protestbewegungen, Piratenshows von Mitgliedern von Terrororganisationen oder ihren Sympathisanten bewerten, Wir werden unsere nationale Einheit und Solidarität stärken, um schädliche Provokationen zu verhindern, um die nationale Sicherheit, die öffentliche Ordnung und Sicherheit herzustellen, um die Sicherheit von Leben und Eigentum, Unverletzlichkeit, Verfügungssicherheit und öffentliches Wohl zu gewährleisten, um die grundlegenden Eigenschaften der zu schützen Republik und die unteilbare Einheit des Staates mit seinem Land und seiner Nation, um mögliche rechtswidrige Handlungen und bedauerliche Ereignisse zu verhindern, mit Ausnahme von Veranstaltungen, die vom Governor’s Office und dem District Governor’s Office als angemessen erachtet werden, und von Programmen, die von öffentlichen Institutionen und organisiert werden Organisationen, offizielle Feiertage, offizielle Gedenkfeiern, offizielle Zeremonien und Feiern und die Programme, die von diesen Institutionen gemäß Traditionen und Bräuchen abgehalten werden, sportliche Aktivitäten; Veranstaltungen aller Art und Showwalks, gemeinsame Willkommens- und Abschiedszeremonien, Pressemitteilungen von Institutionen und Organisationen außerhalb des eigenen Gebäudes, Sit-in-Aktion, Kundgebung, Zeltaufbau, Unterschriftenaktion, Standeröffnung, Massenbegräbnis, Gedenkfeier, Fest , Konzert , Schwelgen, Spieldarstellung, Show usw. alle Aktionen und Aktivitäten in der Medizin, alle Arten von audiovisuellen Aktivitäten, die mit Tonübertragungswerkzeugen durchgeführt werden können, Wunschlaterne – Ballondrachen, Drohne, Paramotor usw. ausgenommen alle Arten von Flugtätigkeiten und gewerbliche Tätigkeiten von juristischen Personen des Privatrechts mit gewerblicher Identität; Flyer, Aufkleber, Broschüre etc. Verteilung, Aufhängen von Plakaten und Bannern usw. die Einreise von Fahrzeugen und Personen, die in kollektiver oder individueller Form in unsere Provinz kommen, um an allen Arten von Bewegungen und Aktivitäten teilzunehmen, die illegal durchgeführt werden sollen; In Anbetracht der Tatsache, dass es wichtige Anzeichen dafür gibt, dass die öffentliche Ordnung und Sicherheit in einer Weise gestört werden, die das normale Leben zum Erliegen bringen oder unterbrechen wird, wird es schwierig sein, die Sicherheit von Leben und Eigentum, die persönliche Immunität, die Verfügungssicherheit und das öffentliche Wohl zu gewährleisten. Innerhalb unserer Bezirksgrenzen (einschließlich der Gendarmeriezone) am 31.03.2023 gemäß den 17. und 19. Angelegenheiten des Gesetzes Nr. 2911 über Versammlungen und Schaumärsche und den Angelegenheiten 11/A, B und C des Provinzials Verwaltungsgesetz Nr. 5442 Es ist für einen Zeitraum von (15) Tagen vom 00.01. bis 14.04.2023 um 23:59 Uhr verboten.

„Aufzuzeichnen“

Die folgenden Worte waren in der Erklärung enthalten:

„Die 17. und 28. Elemente des Gesetzes Nr. 2911 über Versammlungen und Schaumärsche, die 11/C und 66. Punkte des Gesetzes über die Provinzverwaltung Nr. 5442, das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten Nr. 5326 und das türkische Strafgesetzbuch Nr. 5237 weiter diejenigen, die sich nicht an die oben genannten Gebote und Verbote halten.Zusätzlich gemäß dem 11. Element des Gesetzes Nr. 2911 über Versammlungen und Schaumärsche und dem 16. Punkt der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über Versammlungen und Schaumärsche, alle Arten von Versammlungen und Aktivitäten, die mit oder ohne Genehmigung abgehalten werden können, unterliegen Artikel 11 des Landesverwaltungsgesetzes Nr. 5442. Sie werden überwacht, um die Vergehen aufzudecken, die voraussichtlich mit Personen begangen werden, die begangen werden wird versuchen, das unter Buchstabe c) der th-Ausgabe genannte Peace and Faith-Umfeld zu stören, und wird mittels technischer Tonempfangsgeräte, Foto- und Videoaufzeichnungsgeräte aufgezeichnet. (DHA)

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