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Das YSK-Rundschreiben wurde im Amtsblatt veröffentlicht: Wie werden die Wahlurnen ins Ausland transportiert?

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Das Rundschreiben des Obersten Wahlausschusses (YSK), das die Grundlage für den Transport von Stimmzetteln zur Verwendung im Ausland bei den am 14. Mai stattfindenden Präsidentschafts- und Parlamentswahlen festlegt, wurde im Amtsblatt veröffentlicht.

Gemäß dem im Amtsblatt veröffentlichten YSK-Rundschreiben; Kombinierte Stimmzettel werden verpackt und versiegelt an den Overseas District Election Council geliefert. Diplomatentaschen mit Stimmzetteln werden von Turkish Airlines (THY) per Diplomatenfracht/Kurier an ihren Bestimmungsort geliefert und dort an die Wahlurnenaufbewahrungs- und Transportkomitees geliefert.

Die in den im Ausland einzurichtenden Wahlurnen verwendeten Stimmzettel werden von den „Wahltaschen-Transportkommissionen“ oder diplomatischen Kurieren mit von der YSK zu charternden Flugzeugen in die Türkei gebracht. Auf den zu charternden Flugzeugen befindet sich ein diplomatischer Kurier, der vom Außenministerium zusammen mit den Ausschussmitgliedern und einer ausreichenden Anzahl von Mitarbeitern, die vom YSK zu entsenden sind, beauftragt wird.

Die im Ausland verwendeten Stimmzettel werden an den Overseas District Election Committee abgegeben. Dann werden hier die versiegelten Tüten geöffnet und die Stimmenauszählung durchgeführt. (DHA)

T24

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